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„Keine Anhaltspunkte für Rechtsterrorismus"

Ein Jahr NSU-Untersuchungsausschuss im Bund

von Gerd Wiegel
Juni 2013

Die Bilanz der bis heute bekannten Verbrechensserie des so genannten Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) lässt einen immer wieder ratlos zurück, vergegenwärtigt man sich, dass diese Serie nie als das erkannt wurde, was sie war: eine Serie rassistisch motivierter Morde und Sprengstoffanschläge, dazu der Mord an einer Polizistin und der versuchte Mord an ihrem Kollegen sowie insgesamt 15 Raubüberfälle zur Finanzierung des Lebens im Untergrund.

Am 19. Januar 2000 wird der Blumenhändler Enver Simsek in Nürnberg mit zahlreichen Schüssen schwer verletzt und erliegt am Folgetag seinen Verletzungen. Die beiden Täter feuerten mit zwei Waffen aus nächster Nähe auf das ahnungslose Opfer. Bei einer Waffe handelt es sich um eine Ceska 83 mit Schalldämpfer. Eineinhalb Jahre später, am 13. Juni 2001, wird Abdurrahim Özüdogru in Nürnberg mit eben jener Ceska 83 ermordet. Von diesem Moment an und bei allen weiteren Morden der rassistischen Taten ist klar, dass es sich um eine Serientat handelt, denn die Täter morden immer mit derselben Waffe. Nur acht Tage nach Abdurrahim Özüdogru wird Süleyman Tasköprü am 27. Juni 2001 in Hamburg erschossen, zwei Monate später ist am 29. August 2001 Habil Kilic in München das Opfer. Zweieinhalb Jahre Pause, dann folgen die Morde an Yunus Turgut am 25. Februar 2004 in Rostock, an Ismail Yasar in Nürnberg am 9. Juni 2005 und sechs Tage später an Theodorus Boulgarides in München. Schließlich werden am 4. und 6. April 2006 Mehmet Kubasik in Dortmund und Halit Yozgat in Kassel erschossen.

Aus heutiger Sicht scheint es auf der Hand zu liegen, dass die neun Morde an Kleingewerbetreibenden mit türkischen bzw. griechischen Wurzeln einen rassistischen Hintergrund haben, der Täter aus dem neofaschistischen Spektrum nahelegt. Doch weder bei Polizei und Verfassungsschutz, noch in der Öffentlichkeit wird diese naheliegende Möglichkeit jemals ernsthaft erwogen. Auch die Bombenanschläge auf ein iranisches Einzelhandelsgeschäft am 19. Januar 2001 in der Probsteigasse in Köln sowie der Bombenanschlag in der vor allem von Migrantinnen und Migranten bewohnten Kölner Keupstraße am 9. April 2004, bei dem 22 Menschen zum Teil schwer verletzt wurden, werden nicht als vermutlich rassistisch motivierte Tat gesehen.

Der Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter am 25. April 2007 in Heilbronn wird niemals mit den anderen Morden in Verbindung gebracht und auch die 15 Raubüberfälle des NSU, allein 12 davon in Sachsen, werden nicht mit dem 1998 in Richtung Sachsen abgetauchten Nazitrio Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe in Verbindung gebracht. Mit dem Auffliegen des Trios am 4. November 2011 kommt nach und nach die größte neofaschistisch motivierte Verbrechensserie der deutschen Nachkriegszeit ans Licht und offenbart das ganze Desaster der Sicherheitsbehörden: In einem Zeitraum von 13 Jahren konnte eine Nazi-Terrorgruppe zehn Menschen ermorden und zwei Bombenanschläge begehen, ohne dass auch nur der Verdacht aufkam, was der Hintergrund dieser Taten sein könnte. In Folge der politischen und medialen Aufarbeitung des Geschehens sind Abgründe der Ahnungslosigkeit, der Verharmlosung, des Desinteresses und des Paktierens gegenüber und mit der Naziszene offenbar geworden, die vielen als unfassbar erscheinen. Der Untersuchungsausschuss des Bundestages war für mehr als ein Jahr ein zentrales Mittel zur Aufdeckung dieser Abgründe – allein dafür hat sich seine Einsetzung gelohnt.

Der Untersuchungsausschuss des Bundestages

Faktisch hat der Untersuchungsausschuss des Bundestages seine Beweisaufnahme abgeschlossen. Die letzten Vernehmungen von ZeugInnen fanden im Mai 2013 statt, der Bericht des Ausschusses soll in der Sommerpause zwischen den Fraktionen abgestimmt und am 3. September 2013 im Bundestag debattiert werden. In 38 Beweisaufnahmesitzungen wurden an die 100 ZeugInnen vernommen, darunter Dutzende aus den Bereichen Polizei, Verfassungsschutz und Staatsanwaltschaft der Tatortländer, dazu die Spitzen und Fachabteilungen des „Bundesamtes für Verfassungsschutz“ (BfV), des „Bundeskriminalamtes“ (BKA), des „Militärischen Abschirmdienstes“ (MAD), des „Bundesnachrichtendienstes“ (BND) sowie die früheren Landesinnenminister Günther Beckstein (Bayern, CSU), Volker Bouffier (Hessen, CDU), Fritz Behrens (NRW, SPD) sowie die beiden Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Otto Schily (SPD). Nachdem sich der Ausschuss 2012 mit allen Tatorten der Mordserie, den Bombenanschlägen und den Bankrauben befasst hat, ging es seit Jahresbeginn 2013 um das Abtauchen und die erfolglose Suche nach dem Neonazi-Trio in den Jahren 1998 bis 2000 in Thüringen und Sachsen. Dabei wurde vor allem das Umfeld der Naziszene in den Blick genommen. Immer wieder musste der Ausschuss sein selbst gestecktes Programm durch die Aufdeckung anderer Tatbestände erweitern. So spielten die im Sommer 2012 bekannt gewordenen Akten-Schreddereien im BfV, die zum Rücktritt von dessen Präsidenten Heinz Fromm führten, in einer ganzen Reihe von Sitzungen eine zentrale Rolle.

Die dem Ausschuss vielfach attestierte erfolgreiche Arbeit hat ihren Grund im einheitlichen Agieren der Abgeordneten aller Fraktionen, die dem Ausschuss eine relativ große Durchsetzungsmacht gegenüber der Exekutive ermöglichte. Während in anderen Untersuchungsausschüssen zumeist die regierungstragenden Fraktionen zu einer systematischen Bremse der Aufklärung werden, ist das im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages anders. Von der CDU/CSU bis zur Fraktion DIE LINKE gibt es ein starkes gemeinsames Interesse an der Frage, wie eine rechte Terrorgruppe 13 Jahre unerkannt im Land leben und dabei zehn Menschen ermorden konnte, ohne dass bei den Untersuchungsbehörden jemals der Gedanke, es könne sich um rechte Taten handeln, aufkam.

Will man sich die Ergebnisse nach einem Jahr Arbeit im Ausschuss vergegenwärtigen, dann sind drei Themenfelder zentral:

- Eine strukturell rassistisch konnotierte Ermittlungsarbeit der Sicherheitsbehörden zur Mordserie und zu den Anschlägen, die vor allem die Opfer und ihre Angehörigen in den Blick nahm und somit systematisch alle Hinweise in Richtung Rassismus beziehungsweise der extremen Rechten ausblendete.

- Pannen und Schlampereien bei der Ermittlungsarbeit und bei der Zusammenarbeit der Behörden, die eigentlich nicht zu erklären sind, außer man unterstellt einzelnen Behörden ein größeres Interesse an der Beobachtung einer Nazigruppe im „Untergrund“ als an ihrer frühzeitigen Festnahme.

- Ein V-Leute-System des Verfassungsschutzes, das im NSU-Fall zu einer systematischen Behinderung der Ermittlungsarbeit führte und durch die Protektion von Nazispitzeln objektiv zu einer Stärkung der Naziszene führte. Die zahlreichen Schredderaktionen in diversen Verfassungsschutzämtern stehen mit diesem Punkt im Zusammenhang und zeigen deutlich, dass die demokratische Kontrolle des Inlandsgeheimdienstes nicht möglich ist, weshalb seine Abwicklung eine logische Schlussfolgerung wäre.

Struktureller Rassismus in den Sicherheitsbehörden

„Kriminalität im Türkenmilieu“, „Mafia“, „organisierte Kriminalität“ – so lauteten die Stichworte, mit denen die Ermittlungen an allen Tatorten begleitet wurden. Angehörige, Ehefrauen, Kinder und Freunde gerieten fast immer als erste in den Blick der Ermittler, obwohl sich fast nie konkrete und belastbare Anhaltspunkte für diesen Verdacht ergaben. Nicht als Angehörige eines Mordopfers, sondern als Verdächtige wurden die meisten von ihnen behandelt. Bemerkenswert ist, dass sich diese primäre und rassistisch grundierte Ermittlungsrichtung aller beteiligten Kriminalämter über sechs Jahre und ohne valide Spuren hielt.

Endlich, nach sechs Jahren Ermittlungen in die falsche Richtung, wurde in Bayern, wo die Ermittlungen aufgrund von fünf Morden der Serie schwerpunktmäßig geführt wurden, 2006 eine neue Fallanalyse in Auftrag gegeben. Nach dem achten und neunten Mord gab es keine ernstzunehmende Spur mehr, die in Richtung organisierte Kriminalität wies, wiewohl auch schon vorher, das zeigten die Befragungen im Ausschuss, die angeblichen Spuren in diese Richtung dem ethnisierenden Blick der Ermittler geschuldet waren. Die bayerischen Fallanalytiker kamen im Frühjahr 2006 zu der Einschätzung, es könne sich um einen oder zwei Einzeltäter – im Gegensatz zu einer Organisation – handeln, der oder die aus Hass auf Türken morde und eventuell Anhänger der extremen Rechten sein könnte. Damit kamen die Ermittler den Tätern so nahe wie niemand zuvor. Doch die Umsetzung dieser Theorie in konkrete Ermittlungen stellte sich als schwierig für die mit den Ermittlungen betraute Gruppe „Besondere Aufbauorganisation Bosporus“ (BAO Bosporus) dar. Anfragen zur rechtsextremen Szene in Bayern wurden vom dortigen „Landesamt für Verfassungsschutz“ (LfV) mit Verweis auf den Quellenschutz erst gar nicht und dann mit einer Verzögerung von sieben Monaten beantwortet. Schließlich bekamen die Ermittler nur eine Liste mit Namen von Neonazis aus zwei Postleitzahlbezirken im Raum Nürnberg, weil man davon ausging, der oder die Täter müssten dort einen Ankerpunkt haben. Die Idee, nach gewaltbereiten und zu Beginn der Mordserie abgetauchten Nazis zu fahnden, kam den Ermittlern nicht. Und auch bundesweit haben sich die Bayern nie um Informationen über die Naziszene bemüht. Eine dilettantische Mail ans BfV wurde rein formal beantwortet, danach wurde der Ansatz nicht weiter verfolgt. Ein Grund, warum aus dieser Spur nicht mehr wurde, war die vehemente Ablehnung, auf die dieser neue Ermittlungsansatz bei den Ermittlern in den anderen Bundesländern und vor allem beim BKA stieß. Hier hielt man eisern an der Theorie fest, die Opfer seien in dunkle Geschäfte verwickelt gewesen und hier liege der wahre Grund für die Mordserie. So verlief die einzig richtige Spur nach wenigen Monaten im Nichts. Die Täter konnten weitere vier Jahre unerkannt bleiben.

Aber auch schon früher gab es Hinweise und Spuren in Richtung Rechtsextremismus, die noch sehr viel deutlicher waren als bei der Mordserie. Am 9. Juni 2004 explodierte in der Keupstraße in Köln, einer vor allem von türkischen AnwohnerInnen und Geschäften gesäumten Straße, eine Nagelbombe und verletzte 22 Menschen zum Teil schwer. In den ersten Meldungen der Behörden nach dem Anschlag wurde von einem terroristischen Anschlag ausgegangen, eine Formulierung die jedoch wenige Stunden später aus der Behördenkommunikation wieder verschwand. Nur einen Tag später verkündete der damalige Bundesinnenminister Schily, es gäbe keine Anzeichen für einen terroristischen Anschlag, die Hintergründe der Tat lägen eher im allgemein-kriminellen Bereich. Terrorismus wurde nach dem 11. September 2001 nur noch mit Islamismus identifiziert, so wie er zuvor fast ausschließlich der Linken zugeordnet wurde.

Schily hat sich öffentlich und im Untersuchungsausschuss für diese fatale Fehleinschätzung entschuldigt, die damals von den Ermittlungsbehörden aus Nordrhein-Westfalen zur Leitlinie ihrer Ermittlungen gemacht wurde. Während im NSU-Ausschuss Zeugen des BKA sagten, dass ihr erster Gedanke beim Anschlag in der Keupstraße natürlich in Richtung extremer Rechter gegangen sei, sie jedoch an den Ermittlungen nicht beteiligt wurden, ermittelte das Landeskriminalamt (LKA) Nordrhein-Westfalen in Richtung organisierter Kriminalität beziehungsweise eines Anschlags der „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK). Dabei lagen hier die Hinweise auf einen rechten Täterkreis so offensichtlich zutage wie bei sonst keiner Tat des NSU: Machart und Ziel des Anschlags gaben deutliche Hinweise auf das Vorbild der Taten von „Combat 18“, einer britischen Neonazi-Terrorgruppe. Selbst das BfV verglich den Anschlag mit rassistischen Anschlägen von „Combat 18“ und fertigte dazu sogar ein Dossier an, das jedoch niemals von den Ermittlern aus Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis genommen wurde. Beim Deponieren der Bombe wurden die Täter von einer fest installierten Videokamera gefilmt. Auch wenn sie als Personen nicht konkret zu erkennen waren, so wurde aufgrund der Bilder zumindest deutlich, dass es sich wahrscheinlich nicht um Türken oder Kurden handelte. Die Täter aus Köln waren zudem mit Fahrrädern unterwegs und wurden von der Zeugin eines NSU-Mordes in Nürnberg als mögliche Radfahrer am dortigen Tatort identifiziert. Hinweise auf Radfahrer gab es an zahlreichen Tatorten, dennoch unterblieb ein systematischer Vergleich des Bombenanschlags mit der Mordserie. Fast nie kam es den Ermittlern in den Sinn, dass die Herkunft der Opfer das entscheidende Motiv für die Täter sein könnte – ein Ergebnis des strukturellen Rassismus in den öffentlichen Behörden und Amtsstuben der deutschen Gesellschaft.

Pannen, Schlampereien, Kumpanei

Entscheidende Voraussetzung des Terrors des NSU war das Versagen der Sicherheitsbehörden beim Abtauchen von Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe im Januar 1998 in Jena. Was sich im Untersuchungsausschuss an Fehlern und Pannen offenbarte, macht es schwer, nur an eine Verkettung unglücklicher Umstände zu glauben. Vergegenwärtigt man sich, wie gut die Naziszene des „Thüringer Heimatschutzes“ (THS), aus der das Trio stammte, mit Spitzeln des Verfassungsschutzes durchsetzt war – im Rahmen der Verfassungsschutzoperation „Rennsteig“ waren acht V-Leute im THS eingesetzt –, dann ist nicht erklärbar, warum die Dienste der Polizei keine Hinweise liefern konnten, die zur Festnahme des Trios führten. Wie schon in Thüringen, so wurde auch im Bundestagsausschuss die Verantwortung von den Zeugen aus Polizei und Verfassungsschutz hin und her geschoben. Zentral war dabei die Frage, inwieweit das „Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz“ (TLfV) die durch V-Leute, Telefonüberwachungen und Observationen erlangten Informationen zum Trio an die Polizei weitergegeben hat. Während die Zeugen des TLfV behaupteten, alle wichtigen Informationen seien an die Ermittler gelangt, wurde von den Zeugen des Thüringer LKA das Gegenteil ausgesagt. Zentrale Informationen seien ihnen gar nicht oder erst zu einem Zeitpunkt mitgeteilt worden, als es für konkrete Maßnahmen zu spät gewesen sei. Und in den Akten findet sich so gut wie keine Informationsweitergabe durch das TLfV an die Polizei. Die gewohnte Geheimhaltungspolitik der Dienste lässt auch solch einen großzügigen Umgang mit exklusiven Informationen als wenig wahrscheinlich erscheinen.

Exemplarisch für die Brisanz des Themas war der Umgang mit einer zentralen Quellenmeldung, die das TLfV und auch das LfV Sachsen vom LfV Brandenburg im September 1998 erhielt. Der V-Mann mit dem Decknamen „Piatto“ teilte mit, das Trio wolle sich über den Neonazi Jan W. „Waffen“ beschaffen, plane einen „weiteren Überfall“ und wolle sich dann nach „Südafrika“ absetzen. Für die Einschätzung der Gefährlichkeit („Waffen“) und der Art der Geldbeschaffung („Überfall“) des Trios war diese Meldung von zentraler Bedeutung. Alle befragten Ermittler sagten jedoch aus, sie nie erhalten zu haben. Die Spitzen des TLfV behaupteten dagegen, sie direkt und mündlich an den damaligen Präsidenten des Thüringer LKA gegeben zu haben. Dieser bestreitet das vehement. Vieles deutet darauf hin, dass der Verfassungsschutz diese wichtige Meldung nie an die Polizei gegeben hat.

Versagt haben auch die Ermittler der Polizei, die entscheidenden Hinweisen auf die Gesuchten nicht nachgingen. Zentral war dabei der Umgang mit der sogenannten „Garagenliste“, einer Mundlos zugeordneten und bei der Razzia in Jena 1998 aufgefundenen Adressliste. Aus heutiger Sicht liest sie sich wie das Who-is-Who der früheren Helfer und Kontakte des Trios. Auf der Liste finden sich unter anderem Tino Brandt, Kai Dalek und Thomas R., alle drei damals V-Personen der Geheimdienste. Weiter finden sich Personen, die heute auf der sogenannten „129er Liste“ stehen, die also zum Unterstützer- oder Kontaktkreis des Trios zählen. Dort steht auch Thomas Starke, der – wie man heute weiß – die 1,4 Kilogramm TNT, die 1998 in der Garage des Trios gefunden wurden, und die erste Wohnung für das abgetauchte Trio besorgt hatte. Starke war ab 2000 Spitzel des LKA Berlin. Es finden sich zudem Holger Gerlach, einer der engsten Helfer des Trios, und zehn Adressen aus Chemnitz, dem ersten Wohnort nach dem Abtauchen des Trios. Dazu außerdem Anlaufpunkte in Nürnberg, Rostock und Ludwigsburg. Eine Ludwigsburger Nazi-Clique die sich auf der Liste findet, sollen Mundlos und Zschäpe noch bis ins Jahr 2001 regelmäßig besucht haben. Hätte man die Kontakte auf dieser Liste systematisch abgearbeitet, hätte man dem Trio auf die Spur kommen können.

Zu diesem zentralen Ermittlungsansatz für die Polizei findet sich in den Akten ein Vermerk aus dem Februar 1998, der die Liste als „für das hier geführte Ermittlungsverfahren ohne Bedeutung“ einschätzte! Offenbar ein fataler Irrtum. Wie sich herausstellte, wurde die Einschätzung von einem BKA-Beamten getroffen, der zur Unterstützung der Thüringer Kollegen 1998 eingesetzt war. Ohne jeden Zweifel hätte mit Hilfe dieser Liste eine systematische Durchleuchtung des Umfelds des Trios durchgeführt werden können. Warum ein solcher Fund einfach liegengelassen wurde, lässt nur zwei Erklärungen zu: Entweder eine systematische Unterschätzung dreier abgetauchter Nazis, für deren Suche man keinen größeren polizeilichen Aufwand betreiben wollte, oder die bewusste Relativierung der Kontaktliste, weil man Kenntnis über die aufgeführten Spitzel hatte und sie durch Ermittlungen nicht in Schwierigkeiten bringen wollte. Beiden Erklärungen können zutreffen.

V-Leute und Verfassungsschutz

Das V-Leute-System von Verfassungsschutz und Polizei hat breiten Raum in den Befragungen des Untersuchungsausschusses eingenommen. Immer wieder wurde bekannt, dass Nazis, die eine deutliche Nähe zum Trio aufwiesen, im Sold der Dienste oder der Polizei standen. Thomas Starke, der von 2000 bis 2011 V-Mann des LKA Berlin war, ist ein solcher Fall. Er war in den 1990er Jahren zeitweilig mit Zschäpe liiert, hatte dem Trio Sprengstoff und 1998 die erste Unterkunft nach der Flucht besorgte. Thomas R., besser bekannt unter dem Decknamen „Corelli“, war ein weiterer Fall. Von 1997 bis 2007 soll er für den Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt und dann für das BfV gespitzelt haben. Dem Ausschuss wollte die Bundesregierung die Einsicht in die Akten zu diesem V-Mann verwehren, konnte sich aber nicht durchsetzen. Auf der alten Adressliste von Mundlos findet sich auch der Name Thomas R. Und schließlich spielte immer wieder die schillernde Figur Tino Brandt eine Rolle. Er war die Top-Quelle des TLfV in der Thüringer Neonazi-Szene, die vom Dienst offenbar mit allen Mitteln vor Strafverfolgungsmaßnahmen geschützt werden sollte. Offensichtlich wurde er vor anstehenden Razzien der Polizei gewarnt und auch der Staatsanwaltschaft wurde vom TLfV signalisiert, dass sie sich bei der Strafverfolgung zurückhalten solle. Dass die Gelder des Verfassungsschutzes an Brandt zum Aufbau der Naziszene beitrugen, wird vom TLfV zwar bestritten, liegt aber nahe. Ähnlich war es bei Kai Dalek, einer wichtigen Nazigröße in den 1990er Jahren aus Bayern. Von 1994 bis 1998 soll er für das LfV Bayern gespitzelt haben, um in dieser Zeit – sicher auch unter Einsatz seines Spitzellohns – das digitale „Thule-Netz“ für die Naziszene aufzubauen. Auch Dalek findet sich auf der Adressliste von Mundlos. Er war der vierte V-Mann im direkten Umfeld des Trios. Alle diese Zugänge über V-Leute sollen aber keine Erkenntnisse zum Auffinden des Trios beigesteuert haben – auch das ist eine Aussage über die „Qualität“ der V-Leute.

Der Schutz von „Quellen“ und seine Gewichtung bei der Ermittlung gegen abgetauchte Nazis oder bei Mordermittlungen spielte immer wieder eine wichtige Rolle im Ausschuss. Das Thema verdeutlichte, dass die V-Leute bzw. das V-Leute-System generell ein Hindernis der Aufklärung waren. Beim letzten Mord der rassistischen Serie an Halit Yozgat 2006 in Kassel war der Mitarbeiter des LfV Hessen, Andreas T., am Tatort anwesend, ohne sich anschließend bei der Polizei zu melden. Für kurze Zeit war er Hauptverdächtiger. Für ihre Ermittlungen wollte die Polizei die Kontakte Ts., der unter anderem V-Mann-Führer im Bereich Rechtsextremismus war, überprüfen. Doch der Kontakt zu dem von T. geführten Nazi-V-Mann wurde den Ermittlern mit Verweis auf den Quellenschutz verweigert. Es handele sich doch nur um einen Toten, dafür könne man die Identität einer Quelle nicht preisgeben – so las es sich im E-Mailverkehr des LfV-Hessen, der sich in den Akten fand. Hessens damaliger Innenminister und heutiger Ministerpräsidenten Bouffier verteidigte diese Position im Ausschuss. Quellenschutz war somit wichtiger als Ermittlungen in einem Mordfall.

Schließlich zeigte sich das ganze Desaster der V-Leute und des Quellenschutzes bei einer Meldung durch die Quelle „Piatto“ des LfV Brandenburg. Der wichtige Hinweis aus dem Jahr 1998, dass das Trio dabei sei, Waffen zu besorgen, um nach einem weiteren Überfall nach Südafrika zu gehen, erreichte die Ermittler nie. Dadurch konnte ein Zusammenhang zur Bankraubserie in Sachsen, die vom Trio ab 1999 verübt wurde, nie hergestellt werden. Auch die Gefährlichkeit des Trios wurde so falsch eingeschätzt. Der Grund für die Nichtweitergabe der Information lag wie immer im Quellenschutz begründet. Wofür braucht man dann aber solche „Quellen“? Hinter „Piatto“, der vom LfV Brandenburg zwischen 1994 und 2000 geführt wurde, verbirgt sich der Neonazi Carsten Szczepanski. An seiner Person wird deutlich, dass die Ämter beim Thema V-Leute keine Grenzen kennen. Szczepanski wurde 1995 wegen versuchten Mordes an Steve Erenhi, der 1992 aus rassistischen Motiven von Nazis fast totgeprügelt wurde, zu acht Jahren Haft verurteilt. Immer wieder stand Szczepanski wegen Gewalttaten und rassistischer Hetze vor Gericht. Aus der Haft heraus bewarb er sich beim LfV Brandenburg und wurde, obwohl als Gewalttäter bekannt, vom Amt als V-Mann in Dienst genommen. Ein Schelm wer vermutet, dass die anschließenden Hafterleichterungen darin ihren Grund hatten. Doch Szczepanski konnte sogar aus dem Knast im Sinne der Nazis wirken. So stellte er aus der Haft das in der Szene beliebte Nazi-Fanzine „United Skins“ her. Ein Kommentar seiner Nazikameraden damals: „Was der Carsten dort hinter Gittern vollbracht hat, grenzt schon an Zauberei.“ Oder war diese Zauberei doch eher der Hilfe des LfV geschuldet, das seine Quelle in der Szene platzieren wollte? Als Freigänger hatte Szczepanski dann ab 1999 einen Job im rechten Szeneladen von Antje Probst in Sachsen – eben jener Antje Probst, die Beate Zschäpe ihre Identität lieh. Der V-Mann des LfV saß also direkt im Umfeld des abgetauchten Trios. Seine vorzeitige Haftentlassung erlangte er, da er ja feste Arbeit hatte. Wie zum Hohn hieß es in den Auflagen des Gerichts, Szczepanski müsse sich glaubhaft aus der Szene lösen. Dass er im Gegenteil jetzt mittendrin war, verschwieg das LfV dem Gericht ebenso, wie die Tatsache, dass es sich bei dem festen Arbeitsplatz um einen Naziversand handelte.

Der heutige Leiter des LfV-Sachsen, Gordian Meyer-Plath, war damals einer der V-Mann-Führer von „Piatto“. Im Ausschuss räumte er ein, dass er keinerlei Skrupel gehabt habe, eine Figur wie Szczepanski zu führen. Diese Entscheidung hätten Vorgesetzte getroffen, er habe sie nicht angezweifelt. „Piatto“ wurde vom Amt nicht nur mit Handy und Reisespesen umsorgt, das LfV organsierte ihm auch einen Fahrdienst, mit dem er als Freigänger vom Knast aus zu seinen Gesinnungsgenossen nach Sachsen und zurück reisen konnte.

Versagen oder Kumpanei?

Zentral für die Schlussfolgerungen aus dem NSU-Desaster sind die Gründe. Glaubt man den zuständigen Behörden und der sie beaufsichtigenden Politik, dann handelt es sich um eine unglückliche Verkettung von Pannen und Kommunikationsfehlern, auf die mit einer besseren Verzahnung der Sicherheitsbehörden zu reagieren ist. Schon wenige Woche nach Aufdeckung des NSU nutzte Innenminister Friedrich die Gunst der Stunde, um eine stärkere Zentralisierung der Behörden herbeizuführen. Das von ihm eingerichtete „Gemeinsame Abwehrzentrum Rechtsextremismus“ (GAR) stellt eine Stärkung genau der Behörden dar, die so eindeutig versagt haben. Politisch folgerichtig wurde aus dem GAR schnell ein GETZ (Gemeinsames Abwehrzentrum Extremismus und Terrorismus), um in der bestimmenden Logik des „Extremismus“ zu bleiben.

Die Ursachen liegen jedoch tiefer. Eine bei linken Veranstaltungen zum Thema NSU häufig vorgebrachte Sichtweise ist, dass die Wurzeln des Verfassungsschutzes im Faschismus liegen, insofern die Dienste mit den Nazis paktieren würden, der Feind traditionell links stehe und es im Sinne einer „Strategie der Spannungen“ ein staatliches Interesse am Terror von rechts gebe (zumeist fällt dann noch das Stichwort „Gladio“). Hier vermischen sich richtige Elemente mit unbeweisbaren und auch nicht logischen Verschwörungstheorien.

Verfassungsschutz (und auch Polizei) stehen zweifellos in einer reaktionären politischen Tradition und die Dienste wurden im Geist des Antikommunismus geprägt. Diese Traditionen und das mit ihnen verbundene Staats- und Ordnungsverständnis sind nach wie vor virulent. Allerdings liegt das Zeitalter der Blockkonfrontation inzwischen fast ein Vierteljahrhundert hinter uns. Die Verfassungsschützer, die als Zeugen im Ausschuss auftraten, machten nicht durchweg den Eindruck kalter Krieger. Richtig ist, dass es zu einer – auch politisch motivierten („Ansehen Deutschlands im Ausland“) – massiven und bis heute andauernden Fehleinschätzung und Verharmlosung der extremen Rechten kam und das Thema Islamismus seit 2001 so dominant wurde, dass man den Bereich Rechtsextremismus noch weiter vernachlässigte. Die neunziger Jahre waren geprägt von einer Welle rechter Gewalt, Rostock-Lichtenhagen, Mölln, Solingen und Hoyerswerda mögen hier als Beispiele dienen. Dennoch wurde eine terroristische Gefahr von rechts ausgeschlossen. Typisch für diese Zeit heißt es im Verfassungsschutzbericht von 1996: „Für die Bildung rechtsterroristischer Strukturen bestehen weiterhin nur wenige Anhaltspunkte. Dem gewaltbereiten rechtsextremistischen Potential fehlt es an Führungspersonen, logistischen Voraussetzungen, finanziellen Mitteln und an dem dauerhaften Willen, Gewalttaten zur Durchsetzung politischer Ziele zu begehen. Es gibt zwar ein Potential gewaltbereiter Rechtsextremisten, das nach den Organisationsverboten zum Teil in ‚autonomen Kameradschaften‘ Aufnahme fand. Diese Personen planen ihre gewalttätigen Aktionen aber nicht langfristig und systematisch, sondern begehen sie in der Regel spontan.“ (VS-Bericht 1996, S. 97) Dies war eine bemerkenswerte Fehleinschätzung, denn gerade in dieser Zeit wurden in der Naziszene Konzepte diskutiert, die den Weg in den Terrorismus propagierten. Im Jahr 2003 gab es den versuchten Anschlag auf die Münchner Synagoge durch die Kameradschaft Süd. Noch einmal begann eine Debatte um einen möglichen Rechtsterrorismus. Der damalige Vizepräsident des BfV und heutige Staatssekretär im Innenministerium Fritsche kam damals zu folgender Einschätzung, die sich in einem Artikel des Magazins Stern findet: „Fritsche erinnerte die These von der braunen RAF an Berichte über ‚drei Bombenbauer aus Thüringen, die seit mehreren Jahren abgetaucht‘ seien. Dabei seien ‚diese Personen auf der Flucht‘ und hätten ‚seither keine Gewalttaten begangen‘. Ihre Unterstützung sei ‚nicht zu vergleichen mit der für einen bewaffneten Kampf aus der Illegalität‘. Zudem seien ‚Absichten für einen solchen Kampf in der rechtsextremistischen Szene nicht erkennbar‘, ein ‚potenzielles Unterstützerumfeld‘ gebe es ‚nicht‘. Dem Vergleich mit der RAF hielt der Vizepräsident des BfV das Fehlen folgender Merkmale entgegen: Die RAF ‚lebte unter falscher Identität, ausgestattet mit falschen Personaldokumenten und in konspirativen Wohnungen. Dies erforderte ein hohes Know how und ein Sympathisantenumfeld. Zur Finanzierung wurden Raubüberfälle begangen.‘“ (Stern 38/2012, S. 48)

Deutlicher lässt sich eine Fehleinschätzung mit Blick auf das abgetauchte Trio Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt nicht formulieren. Der NSU hatte zu diesem Zeitpunkt bereits vier Morde begangen, hatte ein breites Unterstützerumfeld und finanzierte sich mit Raubüberfällen. Welches Interesse aber der Staat oder Teile des Staatsapparates an einer aktiven Unterstützung einer Nazi-Mörderbande haben soll, bleibt unklar. Nach dem Ende des Kalten Krieges und vor dem Hintergrund der eklatanten Schwäche der Linken erscheint eine „Strategie der Spannungen“ völlig unlogisch. Auch das an internationaler Akzeptanz interessierte deutsche Kapital hat sicherlich wenig Interesse an einer völkischen Bewegung in Deutschland. Ganz im Gegenteil steht man hier für eine geregelte Zuwanderung nach Deutschland, um das Arbeitskräftereservoir hoch und billig zu halten.

Weiter kommt man mit einem Blick auf das Thema Rassismus. Das Trio Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe wurde in einer Zeit politisch sozialisiert, als ein rassistischer Konsens weite Teile von Politik und Bevölkerung verband. Die Pogrome von Rostock und Hoyerswerda stehen im Zusammenhang mit der politisch initiierten Asyldebatte am Anfang der neunziger Jahre. Angesicht des industriellen Kahlschlags im Osten im Zuge der Vereinigung und der gravierenden sozialen Folgekosten wurde von Seiten der Politik eine massive Ethnisierung der sozialen Frage betrieben, die sich gegen rassistisch markierte Minderheiten richtete. Der in dieser Zeit zementierte strukturelle Rassismus findet sich natürlich auch in den Sicherheitsbehörden und bei der Polizei. Die Wahrnehmung der MigrantInnen als fremd, abgeschottet und archaisch ist ein Hintergrund für die Art der Ermittlungsführung, wie wir sie im Rahmen der NSU-Mordserie erlebt haben. Hier, an der Verknüpfung von sozialer Frage und Rassismus, muss man ansetzen, um langfristige Schlussfolgerungen aus dem Geschehen zu ziehen.

Hinzu kommt eine Logik des Geheimen, die jede Reform des Verfassungsschutzes ad absurdum führt. Es ist demnach weniger die Kumpanei mit gewalttätigen Nazis als diese Logik des Geheimen, die die Annahme plausibel macht, dass man das Trio bewusst hat abtauchen und die Ermittler ins Leere laufen lassen. Wissensvorsprung, exklusiver Zugang zu Informationen, Ausbau der eigenen Stellung – all das sind Motive, die sich beim Thüringer Verfassungsschutz 1998 finden lassen. Und natürlich mag sich die damit einhergehende Unterschätzung der Naziszene auch durch ein autoritäres Weltbild, in dem der Feind nach wie vor links steht und das unverkennbar Parallelen zur Ideologie der extremen Rechten aufweist, speisen.

Dennoch, die politische Folgerung bezogen auf den Verfassungsschutz kann nicht darin liegen, ihn von solchen rechten Tendenzen zu befreien. Das Problem liegt tiefer und in der Funktionslogik der Dienste selbst begründet. Die Abgründe des V-Mann-Systems haben das deutlich gemacht. Die bisher einzig von der LINKEN geforderte Abschaffung des Verfassungsschutzes ist die angemessene Folgerung aus dem Geschehen.

Wichtiger aber noch ist es, das Thema Rassismus zum zentralen Punkt der Auseinandersetzung um die Konsequenzen aus dem NSU-Skandal zu machen. Den Angehörigen der Opfer sind wir das schuldig. Aber auch für die Linke ist es zentral, die Gefahr der rassistischen und nationalistischen Spaltung der subalternen Klassen, wie sie sich auch in der Eurokrise an vielen Stellen zeigt, endlich stärker zum Thema zu machen.

Literatur und Informationen zum Thema:

Maik Baumgärtner, Marcus Böttcher, Das Zwickauer Terror-Trio: Ereignisse, Szene, Hintergründe, Berlin 2012

Christian Fuchs, John Goetz, Die Zelle: Rechter Terror in Deutschland, Reinbek 2012

Patrick Gensing, Terror von rechts: Die Nazi-Morde und das Versagen der Politik, Berlin 2012

Markus Bernhardt, Das braune Netz: Naziterror – Hintergründe, Verharmloser, Förderer, Köln 2012

Bodo Ramelow (Hrsg.), Made in Thüringen? Nazi-Terror und Verfassungsschutz-Skandal, Hamburg 2012

Ders., Schreddern, Spitzel, Staatsversagen, Hamburg 2013

http://www.linksfraktion.de/themen/rechtsterrorismus-nsu-zwickauer-zelle/

http://www.nsu-watch.info/