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Geschlecht - Nein Danke (Teil I)

März 2011

Vorbemerkung

Begriffe können täuschen, so wie die Geste eines Schimpansen, der vor seinen Konkurrenten einer Banane habhaft geworden und davon gelaufen ist: Beim Verlust seines Vorsprungs setzt er sich auf die begehrte Frucht und schaut angestrengten Blicks in eine Richtung, so als sähe er dort einen weiteren Konkurrenten mit der Banane davonlaufen. Mit dieser Geste fingiert er einen konkurrierenden Artgenossen, den es nicht gibt, und täuscht er die anderen Konkurrenten über die reale Örtlichkeit der Banane. Täuscht auch der Geschlechtbegriff?

Der Begriff Geschlecht(er) hat Hochkonjunktur. Es ist nicht falsch, wenn sich dies die feministische Bewegung als Erfolg anrechnet. In Wissenschaft, Politik und Publizistik ist eine ganze Anzahl von Begriffen in Umlauf gebracht, die das Substantiv um Ergänzungen bereichern: neben der bekannten Komposition Geschlechterverhältnis ist von Geschlechterdemokratie die Rede, von Geschlechterkampf und von Geschlechtervertrag, von Geschlechtergerechtigkeit, Geschlechterneid und Geschlechtergleichheit, von Geschlechterpolitik und Geschlechterantagonismus, ganz zu schweigen von Gender Mainstreaming. Der Begriff, der so inflationären Gebrauch erfährt, hat mit dem Begriff Geschlecht, der die körperliche Fortpflanzungspotenz von menschlichen und anderen Lebewesen zum Gegenstand hat und bezeichnet (realer Geschlechterbegriff), nur den sprachlichen Ausdruck, das Wort Geschlecht, gemeinsam. Er ist ein fiktionaler Begriff, der keinen realen Gegenstand mehr hat, und ein Abstraktum, das von allen körperlichen Eigenschaften der ihm subsumierten (menschlichen) Individuen absieht bis auf die Fortpflanzungspotenzen, die ein Eigenleben zu führen scheinen.[1] Dies vorweg, um möglichen Missverständnissen vorzubeugen. Im übrigen geht es im folgenden um eine Betrachtung der Begriffsgeschichte des Wortes Geschlecht als ideologisches Kommunikationsmittel in der Intention, feministische Ansätze zu einer Theorie des Geschlechterkonzepts darzustellen und sie kritisch zu kommentieren. Dabei werden drei Ansätze diskutiert, die sich an verschiedenen sozialwissenschaftlichen Denkrichtungen orientieren. Sie treten hier unter den folgenden Bezeichnungen auf: gesellschaftstheoretischer Ansatz (Orientierung an der Kritischen Theorie: Adorno, Horkheimer), sozialkonstruktivistischer Ansatz (Orientierung an der Ethnomethodologie: Garfinkel; der Interaktionstheorie: Berger, Luckmann) und marxistisch orientierter Ansatz (Orientierung an der Politisch-Ökonomischen Theorie: Engels, Marx).

Die folgenden Ausführungen gliedern sich in vier Teile und schließen mit einer Nachbemerkung. In den Untersuchungen von Ute Frevert über den Bedeutungswandel des Begriffs Geschlecht im Zeitraum der Herausbildung der deutschen bürgerlichen Gesellschaft werden zwei Entwicklungsphasen dieses Begriffs unterschieden: eine Phase, in der er „genealogisch“ und eine, in der er „biologisch-klassifikatorisch“ gedeutet wird. In Anknüpfung an diese Unterscheidung wird in Teil 1 der genealogische Geschlecht(er)begriff dargestellt. Teil 2 enthält die Darstellung des biologisch-klassifikatorischen Geschlechterbegriffs. In Teil 3 werden die oben genannten theoretischen Ansätze eines feministischen Geschlechterbegriffs behandelt. Und in Teil 4 folgt eine kritische Kommentierung dieser Ansätze.[2]

1. Der genealogische Geschlecht(er)begriff

Der Begriff Geschlecht ist also kein eindeutiger Terminus, sondern hat unterschiedliche Bedeutungen und verschiedene Inhalte. Dem Duden Herkunftswörterbuch zufolge hat das neuhochdeutsche Substantiv Geschlecht Vorläufer im Alt- und Mittelhochdeutschen (ahd., mhd.), die auf ein Verb zurückgehen (mhd. slahen), das schlagen im Sinne von „‘das, was in dieselbe Richtung schlägt, [übereinstimmende] Art’“ bedeutet. „Es wurde zunächst im Sinne von ‘Abstammung, [vornehme] Herkunft’ und im Sinne von ‘Menschen gleicher Abstammung’ gebraucht, dann auch im Sinne von ‘Gesamtheit der gleichzeitig lebenden Menschen’. Ferner bezeichnet es das natürliche und das grammatische Geschlecht“. (Duden Herkunftswörterbuch, 2007, 270f) Die Bezeichnung Geschlecht für die körperliche Fortpflanzungspotenz menschlicher und anderer Organismen hat demnach ihren Ursprung in der genealogischen Vorstellungswelt. Meyers Konversations-Lexikon von 1894 zufolge nahmen sich Ende des 15. Jahrhunderts Gelehrte dieses Begriffes an, um „Stammbäume“ berühmter „Familien“ zu erstellen. Von da an avanciert das Wort zu einem wissenschaftlichen Begriff, mit dem ein Zweig der Geschichtswissenschaft begründet wird: die Genealogie oder die „Wissenschaft von Ursprung, Folge und Verwandtschaft der Geschlechter“ (Duden Fremdwörterbuch, 1974, 260; vgl. Meyers Konversations-Lexikon 7, 1894, 295f).

Der Begriff Geschlecht ist durchschaubar, sofern er sich darauf beschränkt, die sprachliche Bezeichnung der natürlichen körperlichen Fortpflanzungspotenz, kurz: des realen Körpergeschlechts von Menschen und anderen Lebewesen zu sein. Er hat einen diesbezüglichen konkreten Inhalt und einen referentiellen Bezug zu einem Gegenstand in der außersprachlichen Wirklichkeit. Diesen Gegenstand bilden die unterschiedlichen körperlichen Geschlechtsausprägungen bei lebenden Organismen einer Vielzahl von Spezies. Die Geschlechtsausprägungen treten in Spezifizierungen auf, für deren Kennzeichnung diesem Geschlechterbegriff zwei oder mehr Adjektive als Beiworte hinzugefügt werden können, vornehmlich die Eigenschaftsworte „weiblich“ und „männlich“. Diese Attribuierung zeigt – in Bezug auf die Regeneration der jeweiligen Art – bedeutungsvolle körperliche Merkmalsunterschiede zwischen den ArtgenossInnen an, u. a. der Spezies homo sapiens. Seinem Inhalt nach meint dieser gegenständliche Geschlechterbegriff immer mehrere – durchaus auch mehr als nur zwei – konkrete Geschlechtsausprägungen. Die Unterscheidung der individuellen Mitglieder einer gesellschaftlichen Population nach dem Körpergeschlecht als weiblich oder männlich ist nicht gleichbedeutend mit ihrer Aufteilung in Klassen mittels der Begriffe „Mann“ und „Frau“ oder derjenigen „männliches Geschlecht“ und „weibliches Geschlecht“. Hierauf wird im nächsten Teil (über den biologisch-klassifikatorischen Geschlechterbegriff) zurück zu kommen sein.

Der genealogische Geschlecht(er)begriff ist demgegenüber weniger leicht durchschaubar. Das liegt daran, dass er, um Erläuterungen von Hans Vaihinger aufzugreifen, zu den „Kunstbegriffen des Denkens“ zählt. Dies sind Begriffe, die „Produkte“ der „fiktive[n] Tätigkeit der logischen Funktion“ darstellen und „denen die Unmöglichkeit eines ihnen irgendwie entsprechenden objektiven Gegenstandes mehr oder weniger an die Stirn geschrieben ist“ (Vaihinger 1924, 12f; vgl. Destutt de Tracy 1970, 84).[3] Der genealogische Begriff Geschlecht kann in diesem Sinn als fiktionaler Begriff oder als Fiktion gekennzeichnet werden: Er prätentiert ein einziges Körpergeschlecht, das männliche, in Gestalt imaginärer Stammväter; diese sollen – je nachdem – die Gesamtheit der Menschen auf der Erde („Menschengeschlecht“) oder aber je besondere familiale Vielheiten von Menschen (z.B. Geschlecht der Karolinger) hervorbringen (können). Dieser fiktionale genealogische Geschlecht(er)begriff bzw. das Geschlecht (des Stammvaters) als genealogische Fiktion ist das Ergebnis einer gedanklichen Abstraktion, das, wie Vaihinger formuliert, „unter Vernachlässigung wichtiger Wirklichkeitselemente“ zustande gebracht wird, weshalb er solche Fiktionen auch als „abstraktive (neglektive) Fiktionen“ bezeichnet (Vaihinger 1924, 18ff). Eine andere geeignete und heute gebräuchliche Bezeichnung scheint mir das Wort „reduktionistisch“ zu sein. Im Fall des stammväterlichen Geschlechtbegriffs bestehen die vernachlässigten Wirklichkeitselemente darin, dass von der Vielzahl der Eigenschaften, die die menschlichen Individuen als lebendige Organismen auszeichnen, einzig die männliche Fortpflanzungspotenz Berücksichtigung findet. Halten wir fest: Der genealogische Begriff Geschlecht bezeichnet keinen realen Gegenstand. Er ist ein abstrakter und fiktionaler Begriff und er ist wie seine Verkörperung in einem Stammvater ein Produkt der Imagination oder der Phantasie. Nun erhebt sich die Frage, wozu wird dieser Geschlecht(er)begriff denn überhaupt gebraucht?

Der genealogische Geschlecht(er)begriff schwebt nicht in der Luft, sondern steckt in Köpfen von Menschen, die in gesellschaftlichen Verhältnissen und sozialen Beziehungen leben. Die Vorstellungen von Stammvätern, väterlichen Abstammungslinien und Herrscherhäusern oder Dynastien haben eine lange Geschichte, die weit älter ist als die des deutschen Wortes Geschlecht. So werden seit der Mitte des 3. Jahrtausends v.u.Z. für verschiedene mesopotamische Stadtstaaten in urkundlichen Texten der frühen sumerisch-akkadischen Keilschrift Folgen von Herrschernamen fassbar, die als königliche Dynastien gedeutet werden (vgl. Kramer 1969, 5-11; Fischer Weltgeschichte 2, 1965, 57-61, pass.; Nissen 1983, 161). Andere urkundliche Texte finden sich etwa ein und ein halb Jahrtausende später auch im Alten Testament: Von einer fiktiven väterlichen Linie, der die Bevölkerung der „ganzen Erde“ entstammen soll, erzählt das Buch Genesis in 1 Mose, 10. Und in 1 Mose, 12 verkündet bekanntlich Gott dem Abram: „Ich will dich segnen und zum Stammvater eines mächtigen Volkes machen.“ (Gute Nachricht Bibel, 1997, 11ff; zur Bibel vgl. Lerner 1991, 205f sowie bes. Levin 2006, ganz) Herrscherdynastien spielten zu Zeiten der klassischen antiken griechischen und römischen Stadtstaaten keine Rolle, was nicht heißt, dass die institutionell verbürgte väterliche Deszendenz unbedeutend gewesen wäre für den Besitz von ökonomischen Gütern und für die Übernahme von politischen Ämtern. Ganz im Gegenteil: Wie man weiß, hatte bis in die Kaiserzeit ein paterfamilias unter bestimmten Umständen die „Macht über Leben und Tod“ in Hinblick auf die seiner Gewalt unterstellten Mitglieder seiner Familie (vgl. Gardner 1998, 121). Meyers Konversations-Lexikon zufolge ist seit „dem Ende des 15. Jahrh.“ die Genealogie oder Geschlechterkunde „fürstlicher Häuser“ „zuerst von den Deutschen in größerem Umfang erarbeitet worden“. Dabei ging es darum, „den Stammbaum berühmter Geschlechter auszumitteln“, ohne zunächst allerdings großen Wert auf die „geschichtliche Richtigkeit“ zu legen. Im 17. und 18. Jahrhundert kamen dann zunehmend wissenschaftliche Standards bei der Rekonstruktion solcher Herrscher-, Verwandtschafts- und Namensgebungslinien zum Tragen, wozu die Werke von französischen und englischen Autoren nicht unwesentlich beigetragen haben (Meyers Konversations-Lexikon 7, 1894, 295f). Diesen Standards sah sich auch Gottfried Wilhelm Leibniz verpflichtet. In Diensten des „welfen-stämmigen“ herzoglichen Hauses von Hannover wurde er von Herzog Ernst August 1685 damit beauftragt, eine Geschichte der Welfen, des vermutlich „ältesten Geschlechts unter den deutschen Herrscherfamilien“, „zum Ruhm und Glanz seines Hauses“ zu schreiben (Hirsch 2007, 189, 361). Leibniz dachte, wie sein Biograph Eike Christian Hirsch berichtet, „die Welfengeschichte zu verfassen dauere drei Jahre und nicht dreißig“. (Hirsch 2007, 624) Als er 1716 starb, war das Werk noch nicht fertiggestellt.

Diese historischen Andeutungen dürften genügen, um deutlich zu machen, dass der genealogische Geschlecht(er)begriff in erster Linie eine Interpretation gesellschaftlicher Verhältnisse und Beziehungen anbietet, die ihren Fokus in einer historischen Form der Familie, nämlich der patriarchalen Familie haben. Diese Familienform, die die Ehe als Hilfsinstitut einschließt, tritt gegen Ende des 3. Jahrtausends v.u.Z. in den sumerisch-akkadischen Gesellschaften als rechtlich ausgeformte Institution in Erscheinung. Sie stellt eine gesellschaftliche Einrichtung dar, die die herrschaftliche Kontrolle des Vaters über die Fortpflanzung gewährleistet. Ihre ursprüngliche Verfassung hat sich unter Abwandlungen in den konkreten Erscheinungsformen auch die Antike und das Mittelalter hindurch erhalten (vgl. Tjaden-Steinhauer/Tjaden 2001, 38ff, 123ff, 225-236). Sie war im Kern gekennzeichnet durch die väterliche Verfügung über das Wirtschaftsvermögen und die väterliche Gewalt über die leiblichen Kinder, wobei die Ehefrauen und Mütter der Kinder in einer Beziehung der sexuellen Dienstbarkeit gegenüber deren Vätern, ihren Ehemännern, stehen. Über die Kinder wird vom Vater entsprechend deren Körpergeschlecht unterschiedlich disponiert: Kinder männlichen Geschlechts gelten als potentielle Erben des eigenen väterlichen Wirtschaftsgutes (patrimonium), diejenigen weiblichen Geschlechts als potentielle Gebärerinnen der Kinder eines Erben in einer fremden Familie, in welche sie zu gegebener Zeit überbracht werden. Die Ehevereinbarung ist eine Angelegenheit der Entscheidung der involvierten väterlichen Gewalthaber über die Kinder. Historischen Informationen über Eheschließungsgebräuche nach zu urteilen, wurden die Ehefrauen in spe in der Erwartung ihrer Mutterschaft als werthaltige Ressource betrachtet, für deren Überlassung ein Entgelt entgegengenommen wurde. Beim Vorgang der Eheschließung spielt der Ehemann und Vater in spe als souveräner Akteur mit, die künftige Ehefrau und Mutter hingegen als gehorsames Mündel (vgl.: Koschaker 1933, bes. 20-28; Cassin 1987, 339-357;Tjaden-Steinhauer 2009b, 296-299).

Diese Institution der patriarchalen Familie ist eine „zivilisatorische Errungenschaft“, die zu Lasten der Frauen geht. Weder das Institut der Ehe, noch die Familie als Institution sind erforderlich, damit Frauen das besondere Fortpflanzungsvermögen, das sie im Unterschied zu dem der Männer körperlich auszeichnet, wirksam werden lassen können: Nachwuchs, neue menschliche Individuen zur Welt zu bringen. Und auch nicht dafür, diesen die notwendige Betreuung und Versorgung zukommen zu lassen. Wenn der Zweck dieser Einrichtungen nicht darin liegt, überhaupt Nachwuchs hervor zu bringen und ihn zu betreuen, dann kann er doch nur den haben, Frauen bzw. Mütter und ihren Nachwuchs Männern bzw. Vätern zuzuordnen und ihrer Verfügung zu überantworten. Denn ohne diese gesellschaftlichen Einrichtungen stünden Männer ohne Kinder da. Aber während die Väter durch sie Verfügungsgewalt gewinnen, müssen Mütter die Verfügung, die sie über ihre prokreative Potenz und deren Gebrauch von sich aus haben, aus der Hand geben. Keinem Mann tun diese Einrichtungen dergleichen an. Vielmehr verschaffen sie ihnen die Verfügung über eine Naturpotenz, derer sie sonst nicht ohne weiteres habhaft werden könnten. Erwachsene weiblichen Körpergeschlechts werden dagegen von klein auf angehalten, sich der Verfügung über dasjenige zu enthalten, worauf Väter und Ehemänner mittels der gesellschaftlichen Zwangsinstitution der patriarchalen Familie einen Anspruch erheben können. So ist es gekommen, dass den Individuen weiblichen Körpergeschlechts ihre ureigenen Fortpflanzungspotenzen entfremdet und zu Dingen gemacht worden sind; zu einer Sache, die von denen beliebig genutzt werden kann, denen sie kraft jener Institution unmittelbar zu Diensten steht.

Diese Realität der institutionellen patriarchalen Familie wird von dem genealogischen Geschlecht(er)konzept auf eine Weise dargestellt, bei der die vaterherrschaftliche Kontrolle über die familiale Fortpflanzung, also die sexuelle, speziell prokreative Dienstbarkeit der Ehefrau und die generative Indienststellung der Kinder, aus dem Gesichtsfeld verschwindet. Die Fiktion des Stammvaters hat dabei eine wichtige Funktion. Im begrifflichen Gewand des Stammvaters erscheint der familiale – ökonomische, sexuelle und paternitäre – Gewalthaber als Inhaber einer mächtigen sexuellen Potenz, die als generatives Vermögen eine Stammfamilie über die Zeitläufte hinweg immer neu zu reproduzieren imstande ist. Mit Hilfe der Fiktion des Stammvaters wird, wie wir sehen, eine Umdeutung oder eine Vertauschung der Eigenschaften der Figur des Vaters bewerkstelligt. An die Stelle der patriarchalen Gewalt als einer sozial wirksamen Eigenschaft tritt eine mächtige prokreative Potenz als fiktive natürliche Eigenschaft: Die soziale väterliche Gewalt wird auf diese Weise dem Blick entzogen. Allerdings geschieht diese Vertauschung um den Preis der Verwandlung des realen Geschlechts in der Bedeutung von natürlichem Körpergeschlecht in das des fiktionalen Stammvaters. Dadurch verliert der Begriff Geschlecht seinen realen Inhalt und verwandelt sich in einen Begriff, der auf nichts Wirkliches (keine außersprachliche Wirklichkeit) mehr verweist. Er wird in diesem Sinn zu einem leeren Begriff oder einem Abstraktum. Die Vertauschung als solche ist als ein Akt symbolischer Gewalt zu verstehen, der die faktische Gewalt dem Auge entzieht. Der genealogische Geschlecht(er)begriff kaschiert also auf der einen Seite die institutionelle reale Verfügungsgewalt über Personen und Wirtschaftsgüter, die von den Vätern in der patriarchalen Familie ausgeübt wird, und bestätigt sie auf der anderen Seite zugleich auch.

Fragen wir, was durch diesen Austausch einer sozialen Eigenschaft gegen eine natürliche und die Ersetzung des realen Geschlechtbegriffs durch den fiktionalen bezweckt wird, so liegt als Antwort auf der Hand: es geht darum, ein soziales gesellschaftliches Verhältnis als natürliches auszugeben und es auf diese Weise zu rechtfertigen und festzuschreiben. Der abstrakte genealogische Geschlecht(er)begriff ist daher als frühes ideologisches Konzept der patriarchalen Familie zu verstehen. Diese Ideologie hat die reale Wirksamkeit, die sie wie jede Ideologie im praktischen Lebensalltag menschlicher Gesellschaften entfaltet, heutzutage noch nicht eingebüßt. Wie die Epochen gesellschaftlicher Entwicklung überdauernde Geltung von Aussagen sogenannter Heiliger Bücher zu Stammvätern zeigt, können solche Fiktionen und Ideologien zu normativem gesellschaftlichen Wissen, zu verfestigten „Wahrheiten“ und „Geboten“ werden. Sie dienen dann als Instrumente zur Steuerung der Wahrnehmung, des Denkens und des Fühlens der individuellen Menschen über die Generationen hinweg und beeinflussen so deren alltägliches Verhalten. Auf diese Weise sind sie eingebunden in die reale Lebensweise der Menschen und wirken sie bei deren praktischer Gestaltung ihres Alltagslebens mit.

Der genealogische Geschlecht(er)begriff ist ein abstrakter oder reduktionistischer und fiktionaler Begriff, der nicht leicht durchschaubar ist, weil er über die Wirklichkeit täuscht. Und eine ganz besondere ideologische Täuschung hält er für die Individuen weiblichen Körpergeschlechts, die Frauen, bereit. Er kennt nur ein singuläres Geschlecht: das des Stammvaters. D. h. er misst nur einem einzigen natürlichen Körpergeschlecht eine prokreative Eigenständigkeit bei, nämlich dem männlichen, während dem weiblichen die seinige aberkannt wird. Dabei geht allerdings dessen spezifische Fortpflanzungspotenz nicht verloren. Sie wird vielmehr der männlichen des Stammvaters gleichsam einverleibt. Diese Aneignung verleiht diesem erst die mächtige sexuelle Potenz, kraft deren er in der Lage ist, Generationen über Generationen zu zeugen. Dass diese Vertauschung bzw. diese ideologische Täuschung ganz und gar nicht durchschaubar gewesen und auch nicht längst mehr oder weniger durchschaut worden wäre, wird wohl niemand behaupten wollen. Aber noch heute handeln Frauen im Einvernehmen mit ideologischen Zumutungen des fiktionalen genealogischen Geschlecht(er)begriffs, wenn sie etwa als Ehefrauen sogar ohne rechtliche Nötigung den Nachnamen des Ehemannes annehmen oder, noch deutlicher, diesen an ihre Kinder weitergegeben sehen wollen.

2. Der biologisch-klassifikatorische Geschlechterbegriff

Bis ins frühe 18. Jahrhundert definieren Lexika, wie Frevert aufzeigt, den Begriff Geschlecht „vorrangig oder gar ausschließlich“ im genealogischen Sinn. Dann, im Zusammenhang der „tiefgehenden sozialen Umbrüche“, die den Übergang von der feudalen zur bürgerlichen Epoche bestimmen, wird dieser Begriff von einem Bedeutungswandel erfasst. Der genealogische Inhalt wird – Frevert zufolge – nunmehr zunehmend durch einen biologischen ersetzt. Der genealogische Geschlecht(er)begriff wird durch einen biologisch-klassifikatorischen Geschlechterbegriff abgelöst[4]. Das singuläre Geschlechtkonzept wird durch ein duales Geschlechterkonzept ersetzt. Neben dem männlichen tritt nun auch ein weibliches Geschlecht als eigenständige prokreative Potenz auf. Diesbezüglich wird im Conversations-Lexicon aus dem F. A. Brockhaus-Verlag 1824 die These von einer die gesamte Tier- und Pflanzenwelt betreffenden „‚Entzweiung der Gattung in die beiden Geschlechter, in das zeugende, schaffende, und das empfangende, bildende, oder das männliche und weibliche’“ aufgestellt und erläuternd ausgeführt: „‚So ist im Allgemeinen das männliche im Verhältnisse zu dem weiblichen das Stärkere, jenes sich unterwerfende, das aus sich hinaus auf das weibliche überwirkende, das belebende, begeistende. Das weibliche im Verhältniß zu dem männlichen, ist das zartere, jenem sich unterwerfende, das aufnehmende, fortbildende, ernährende und endlich gebärende’“. Beim Menschen sollen „diese ‚Grundcharaktere beider Geschlechter’“ sich „‚am klarsten offenbaren’“. „Bereits im Physischen sei die Differenz zwischen männlicher Stärke und weiblicher Zartheit unverkennbar; spiegele die ‚Form des Mannes mehr die Idee der Kraft’, zeige sich ‚in der Form des Weibes mehr die Idee der Schönheit’“ (zit. n. Frevert 1995, 20f). Diese Grundcharaktere werden als „‚von Natur’“ aus „‚unterschiedene’“ betrachtet (zit. n. Frevert 1995, 48).

Aber die Geschlechter selber werden, wie Frevert formuliert, als „zwei [...] voneinander getrennte und aufeinander verwiesene Spezies“ beschrieben (Frevert 1995, 50). Diesbezüglich heißt es 1838 im Staatslexikon, einer Zusammenfassung von Frevert zufolge, dass „‚das Verhältniß der beiden Geschlechter [...] unstreitig’“ „‚das allgemeinste und wichtigste Verhältniß der menschlichen Gesellschaft’ [sei]. Es berühre ‚die tiefsten und wichtigsten Grundlagen der ganzen gesellschaftlichen Ordnung’“ (zit. n. Frevert 1995, 50).

Dieses Geschlechterverhältnis ist als gegensätzliches und herrschaftliches, von Männern dominiertes, konzipiert – was kein Wunder ist, gilt es doch die patriarchale Familie und damit die väterliche Verfügungsgewalt über Kinder und die sexuelle Dienstbarkeit der Frauen in die aufkommende bürgerliche Gesellschaft hinüber zu retten. So wird nach Frevert schon 1788 in der Ökonomisch-technologischen Encyklopädie von Johann Georg Krünitz formuliert: „‚Während es der Natur der Sache gemäß ist, daß der Schwächere von dem Stärkeren, der Beschützte von dem Beschützer, der Ernährte von dem Ernährer abhängen muß: so folgt auch, daß die Frau der häuslichen Gewalt des Mannes unterworfen seyn muß. Das weibliche Geschlecht ist unstreitig das schwächere, wenn man die Sache allgemein betrachtet [...]. Denn es ist gewiß, daß die Natur den Weibern durch das Schwangergehen, Gebähren und andere weibliche Zufälle, weit mehr Verhinderungen gegeben hat, die wichtigsten Geschäfte zu verwalten, als den Männern.’“ (zit. n. Frevert 1995, 47) Wie die Untersuchungen von Frevert deutlich machen, zeigt sich diese Intention in dem unermüdlichen gedanklichen Ausbau der Differenz zwischen den Geschlechtern mittels sogenannter Geschlechtscharaktere während der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts – Eigenschafts- oder Merkmalszuschreibungen, die sowohl die sexuelle Physis der klassifizierten Individuen als auch ihre „psychosoziale“ Verfassung festlegen sollen (Frevert 1995, 51). Es zeigt sich insbesondere in der „Polarisation“ der beiden Geschlechterklassen im weiteren Verlauf des 19. und im beginnenden 20. Jahrhundert, zu der Frevert bemerkt: „Die Vorstellung eines naturgegebenen Gegensatzes von Frau und Mann [erfährt] eine enorme Aufwertung. Das Unterscheidungspotential der Begriffe ‚Mann’ und ‚Frau’ steigert sich in dem Maße, wie sie in den Zeugungsorganen fundiert und aus den Zeugungsfunktionen heraus bestimmt werden.“ (Frevert 1995, 51f) Dass dieses klischeehafte Räsonnement über einen grundlegenden Geschlechtergegensatz und differente physisch-psychisch-soziale Geschlechtscharaktere einzig darauf abzielt, die spezifischen prokreativen Eigenschaften der Individuen weiblichen Körpergeschlechts abzuwerten, um den Individuen männlichen Geschlechts in der sozialen Eigenschaft von Vätern die Kontrolle über die familiale Fortpflanzung zu erhalten, dürfte hiernach keinem Zweifel unterliegen. Mit Hilfe solcher Klischees wurde zugleich die Familie als patriarchale, auf ökonomischem Besitztum gründende Institution als solche fortgeschrieben (vgl. Tjaden-Steinhauer 2007, 125).

Es gibt im Deutschen kein Wort für Menschen weiblichen Geschlechts (mehr), das, wie etwa das englische Wort woman (Mensch, der Wehen hat), dem Wort für Mann (man) analog ist. Das Wort Frau ist wie das Wort Herr zunächst ein Titel, eine Bezeichnung der Anrede. Das Wort „Mann“ leitet sich im Deutschen wie in anderen indogermanischen Sprachen von „manu- oder monu- ‘Mensch, Mann’“ her; das Wort „Frau“ geht dagegen auf ahd. und mhd. „weibliche Bildungen zu einem im Dt. untergegangenen germ. Wort für ‚Herr’“ zurück. „Dieser Herkunft gemäß ist ‘Frau’ im Dt. lange Zeit vor allem eine Bezeichnung der Herrin und der Dame von Stand gewesen“; das Wort „Weib“ geht auf ein „altgerm. Substantiv“ zurück, das „unsicherer Herkunft“ ist (Duden Herkunftswörterbuch 2007, 234, 506, 919). Das Wort Frau dürfte demnach sprachgeschichtlich jüngeren Datums sein als das Wort Mann. Diese Worte, Frau und Mann, dienen in dem biologisch-klassifikatorischen Geschlechterkonzept als Allgemeinbegriffe, mittels deren die realen Individuen der menschlichen Spezies nach dem Merkmal Körpergeschlecht nicht nur abstraktiv klassifiziert, sondern auch sexistisch normiert werden. Die realen Männer und Frauen sollen, wie wir hörten, zwei Geschlechter bilden, die als Emanationen der menschlichen Gattung miteinander in einer spezifischen Verbundenheit, einem Geschlechterverhältnis, stehen.[5] An die Stelle des singulären Stammvater-Geschlechts tritt in diesem modernisierten bürgerlichen Geschlechterkonzept die fiktionale Vorstellung von einer in einer menschlichen Gattung gründenden abstrakten Zweigeschlechtlichkeit, die sich in „Mann“ und „Frau“ als einem „Paar“ verkörpern soll. Neben dem Abstraktum Geschlecht(er) treten nun noch die Begriffe Mann und Frau als klassifikatorische Abstrakta in Aktion.

Es dürfte klar sein, dass der biologisch-klassifikatorische Geschlechterbegriff die Realität der Verhältnisse und Beziehungen in den Familien seiner Zeit im Blick hat. In der aufkommenden bürgerlichen Gesellschaft wird die Institution der patriarchalen Familie nicht aufgelöst. Sie bleibt in den wesentlichen Grundzügen weiter erhalten. Nach wie vor gibt es mehr oder weniger umfängliches ökonomisches Besitztum, das ein paterfamilias an Erben weitergeben kann, auch wenn die große Masse der Familienväter sich dessen nicht erfreuen kann, sondern sein und seiner Angehörigen Unterhalt aus Lohneinkommen bestreitet. Und wenngleich solches Besitztum und ein solches Lohneinkommen auch ein mit der Zeit an Bedeutung verlierendes Privileg des paterfamilias sind, weil Familienmütter mit wirtschaftlichen Vermögen und/oder Lohneinkommen zum Familienunterhalt beitragen müssen, so hat diese Entwicklung an dem sexuell-prokreativen Ausbeutungsverhältnis der patriarchalen Familie nichts geändert. Nach wie vor bleibt auch die patria potestas oder die patriarchale Verfügungsgewalt über die in der Regel leiblichen Kinder eines Elternpaares bestehen. Auch die im Lauf der Zeit ausgebaute staatliche Wächterschaft über die Familie sowie die mittlerweile rechtlich zugesprochene mütterliche Teilhabe an diesem Gewaltverhältnis zwischen Elter(n) und Kind(ern) haben dieses Prinzip nicht aus den Angeln gehoben. Es bleibt einer Ehefrau, die Mutter werden möchte, deshalb nichts übrig, als sich (auch wenn das ein Vorgang ist, der dem Individuum in aller Regel überhaupt nicht bewusst ist) in eine prokreative Dienstbarkeit gegenüber einem Ehemann, der über Kinder verfügen will, zu schicken. Allerdings ist das Institut der Ehe seit der Antike in einem Prozess allmählicher Loslösung von der väterlichen Gewalt der (Herkunfts)Familie begriffen, ein Prozess, in dem auch die weibliche Partnerin der Ehe an Mündigkeit gewonnen hat. Davon unbenommen bleibt dessen Funktion erhalten, als Hilfsinstitut der institutionalisierten väterlichen Gewalt in der patriarchalen Familie zu dienen.[6] Am Beispiel der neuzeitlichen Entwicklung in Deutschland sei dieser Prozess kurz angedeutet: „Rechtlich waren Ehe und Familie zunächst eine Angelegenheit des Kirchenrechts [...]. Eine entscheidende Veränderung der Sichtweise wurde im Preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794 [...] vorgenommen: galt die Ehe in der späteren mittelalterlichen Gesellschaft als Sakrament und zugleich als Vertrag (Konsensehe), so wurde sie jetzt nur noch als eine Angelegenheit betrachtet, die auf einen Vertrag (Ehegelöbnis) zwischen den künftigen Ehepartnern beruht[...]. Allerdings bedurfte es noch der Einwilligung des Vaters bzw. der Mutter sowie der kirchlichen Trauung zu ihrer Anerkennung. [...] Die Garantie dieses Rechtsverhältnisses wurde als Staatsaufgabe begriffen. Als ‚Hauptzweck der Ehe’ galt nun immer noch ‚die Erzeugung und Erziehung der Kinder’, doch konnte sie auch lediglich ‚zur wechselseitigen Unterstützung’ geschlossen werden.“ (Tjaden-Steinhauer/Tjaden 2001, 226) Wenn auch noch längst nicht gleichberechtigt bei den Entscheidungen in Angelegenheiten der Familie, tritt, was das Eingehen und Führen der Ehe angeht, die Ehefrau zu Beginn der bürgerlichen Gesellschaft als persönlich Mündige neben den Ehemann. Mit diesem beginnenden Gleichstellungsprozess dürfte bei den Repräsentanten der väterlichen Gewalt auch in Hinblick auf die sexuelle Dienstbarkeit der Ehefrau eine Verunsicherung Platz gegriffen haben. Jedenfalls läßt sich das Räsonnement über die naturgegebene Gegensätzlichkeit der Geschlechter als Reaktion auf eine Verunsicherung bezüglich des paternitären Status und der Institution der patriarchalen Familie insgesamt deuten.

Wie dem genealogischen Geschlecht(er)begriff ist dem biologisch-klassifikatorischen eine ideologische Funktion zu attestieren. Dieser Geschlechterbegriff bietet eine irreführende Interpretation der aufkommenden bürgerlichen Familie seiner Zeit an – einer Familie, die bei allen Veränderungen eine patriarchale Institution bleibt. Wie jene genealogisch-stammväterliche Familienideologie, so ist auch diese biologisch-klassifikatorische Deutung des frühen bürgerlichen Familienlebens bestrebt, die besitztümlich abgefederte vaterherrschaftliche Kontrolle über die familiale Fortpflanzungspotenz, also die sexuelle Dienstbarkeit der Ehefrau und die Indienststellung der Kinder zu kaschieren, indem der soziale patriarchale Status des Vaters in eine natürliche körperliche Fähigkeit umgedeutet wird. Dieser (Um)Deutung zufolge besteht die bürgerliche Familie aus einem zweigeschlechtlichen Ehepaar, bei dem der Mann den Part des naturwüchsigen Schutzpatrons spielt und die Frau den der von Natur aus schutzbedürftigen Familiemutter, wobei auffällig ist, dass die Kinder nicht der Rede wert erscheinen. Auch diese Umdeutung ist als ein Akt symbolischer Gewalt zu verstehen, der die faktische Gewalt dem Blick entzieht und sie doch zugleich in symbolischer Gestalt auch in Erinnerung hält. Dabei wird der real existierende väterlich(ehemännlich)e Gewalthaber durch einen fiktiven Beschützer ausgetauscht. Der familiale väterliche Schutzpatron ist nicht minder als der Stammvater eine Fiktion, mit der ebenso wie mit jenem die zwangsgewaltlichen Verhältnisse der patriarchalen Familie festgeschrieben und gerechtfertigt werden sollen.

Das biologisch-klassifikatorische Geschlechterkonzept bietet eine ideologische Interpretation der Familie, die mit dem bürgerlichen Aufbruch in die Moderne kompatibel ist, und mit der zugleich auch die patriarchalen Gewaltverhältnisse, die diese Institution ausmachen, kaschierend fortgeschrieben werden. Bei dieser Interpretation operiert das biologisch-klassifikatorische Geschlecht(er)konzept, das das Abstraktum Geschlecht vom genealogischen Geschlechterkonzept übernommen hat, mit einem erweiterten begrifflichen Instrumentarium. Dazu gehören neben dem Geschlecht(er)begriff selbst die Begriffe Geschlechterverhältnis, Mann und Frau sowie der mit der Fiktion der geschlechtlichen Zweiteilung der menschlichen Gattung geborene Begriff der Geschlechter-Dualität oder der Zweigeschlechtlichkeit.

Literatur

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Berghahn, Sabine, 2004a: Der Ehegattenunterhalt und seine Überwindung auf dem Weg zur individualisierten Existenzsicherung. In: Leitner, Sigrid/Schratzenstaller, Margit, Hrg., Wohlfahrtsstaat und Geschlechterverhältnisse im Umbruch, Was kommt nach dem Ernährermodell? Wiesbaden, S. 101-135

Berghahn, Sabine, 2004b: Ist die Institution Ehe eine Gleichstellungsbarriere im Geschlechterverhältnis in Deutschland? In: Oppen, Maria/Simon, Dagmar, Hrg., Verharrender Wandel, Institutionen und Geschlechterverhältnisse, Berlin, S. 99-138

Bottéro, Jean, 1965 : La Femme dans L’Asie Occidentale Ancienne: Mésopotamie et Israel. In : Grimal, Pierre, Histoire Mondiale de la Femme, Paris, S. 153-266

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Cassin, Elena, 1987: Le semblable et le différent, symbolismes du pouvoir dans le proche- orient ancien, Paris

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Destutt de Tracy, Antoine-Louis-Claude, 1970 [1801]: Eléments d’Idéologie I. Idéologie proprement dite. Paris

Deutsche Bibelgesellschaft [et al.], 1997: Gute Nachricht Bibel, Altes und Neues Testament, Mit den Spätwerken des Alten Testaments (Deuterokanonische Schriften/Apogryphen), Stuttgart

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[1] Wenn mich nicht alles täuscht, zielt die Kritik, die von Judith Butler an Begriffen wie „das Reale“, „das Natürliche“, „das sexuell Faktische“ geübt wird, wenn sie diese als „phantasmatische Konstruktionen“ und als „Illusionen von Substanz“ kennzeichnet, in die gleiche Richtung wie die von mir hier vorgebrachte Kritik am abstrakten Geschlecht(er)begriff. Vgl. Butler 1991, 214f.

[2] Die Teile 3 und 4 folgen in Z 86, Juni 2011 (Red.).

[3] James J. Gibson kennzeichnet Fiktionen als imaginäre Hervorbringungen des Wahrnehmungssystems; ihre Manifestationen in Sprache und Geste gehören in den Bereich der sozialen Kommunikation; hier erfüllen sie unterschiedliche komplexe Funktionen; symbolische Repräsentanz von sozialer Gewalt in ideologischen Gedankenspielen ist eine dieser Funktionen; vgl. Gibson 1986, 261f.

[4] Frevert 1995, 51, vgl. 20; nicht unbegründet ist, diesen Geschlechterbegriff auch naturalistisch zu nennen, vgl. Tjaden-Steinhauer 2009b, 260.

[5] Das genealogische Pendant zum Begriff Gattung ist der Terminus Menschengeschlecht. Zum Begriff menschliche Gattung als Instrument der taxonomischen Festlegung natürlicher Arten vgl. die kritischen Ausführungen bei Dupré 2002, 103-123, 127-150, bes. 138ff.

[6] Dieser Zusammenhang wird in der Diskussion um Gleichstellung heute kaum berücksichtigt; so bei Berghahn 2004a, insg.