Klimakrise: Industriepolitik und Kapitalinteressen

Zum Stand der Energiewende 2018

von Uwe Witt
Juni 2018

Am Neujahrsmorgen 2018 war es soweit: Erstmals versorgte sich die Bundesrepublik vollständig mit Ökostrom. Wenn auch nur für wenige Stunden an einem Feiertag mit wenig Nachfrage nach Elektrizität – ein Meilenstein der Energiewende.

Im Stromsektor hat das im Jahr 2000 verabschiedete Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für eine beispiellose Erfolgsstory gesorgt. „Eine Million statt vier“ lautet ein Slogan der Umweltbewegung. Tatsächlich haben sich Bürgerinnen und Bürger, Energiegenossenschaften und Kommunen massenhaft aufgeschwungen zu Energieproduzenten und Energiedienstleistern. Sie jagen den Platzhirschen RWE, E.on, EPH und EnBW unablässig Marktanteile ab, machen das Stromsystem nicht nur klimafreundlicher, sondern auch demokratischer. Die überkommene fossilatomare Energiewirtschaft gerät zunehmend unter Druck. Ein Zeichen dafür ist die beinah panische Neuordnung der Geschäftsanteile und Geschäftsfelder von RWE / Innogy und E.on im März.

Energiewende absurd

Der Boom der Ökostromerzeugung ist ein Erfolg. Dass die Energiewende dennoch tief in der Krise steckt, liegt am Beharrungsvermögen der fossil-atomaren sowie Automobilkonzerne und ihrer Lobby in Parteien und Gewerkschaften. Greifbar wird dieses Beharrungsvermögen vor allem bei der weiterhin fast ungebremsten Kohleverstromung. Die alte und neue Große Koalition hält an uralten Kohlekraftwerken fest wie ein Raucher an der letzten Kippe. Der Ökostrom-Zuwachs spart aber hierzulande kein CO2, wenn nicht im selben Maße fossile Meiler heruntergefahren bzw. abgeschaltet werden. Vielmehr drückt insbesondere überschüssiger Braunkohlestrom auf die europäischen Großhandelspreise. Das führt zu stetig wachsenden Stromexporten. So werden nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Nachbarländern emissionsärmere Gaskraftwerke vom Markt gedrängt. Nebenher verstopft der Transit Transportleitungen, die eigentlich für die Ableitung von Ökostrom zu Verbrauchszentren benötigt werden, insbesondere in Nord-Süd-Richtung. In der Folge werden vor allem in Norddeutschland zeitweise Windräder vom Netz genommen. Auf diese Weise verlor etwa Schleswig-Holstein im Jahr 2016 fast ein Viertel seiner möglichen Stromerzeugung aus Windenergie an Land.

Ein Totalausfall ist bei der Verkehrswende zu verzeichnen. Die Emissionen stagnieren hier auf dem Niveau von 1990, regenerative Energien spielen mit ca. 5 Prozent praktisch keine Rolle. Ebenfalls kaum Fortschritte gibt es dabei, den Wärmebereich zukunftsfähig zu machen. Der Anteil erneuerbarer Energien sank hier 2017 sogar auf knapp 13 Prozent, die energetische Gebäudesanierung kommt ebenfalls kaum voran. Kein Wunder, dass Deutschland das nationale 2020er Klimaschutzziel krachend verfehlen wird, seine Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 40 Prozent zu senken. Nur rund 32 Prozent werden wohl erreicht, wenn sich nichts Einschneidendes ändert[1]. Auch das der Bundesrepublik von der EU auferlegte Einsparziel für die Sektoren jenseits des Emissionshandels[2] für 2020 wird verfehlt werden. Zur Erfüllung dieses „Effort Sharing“ sollte Deutschland seine Emissionen um 14 Prozent gegenüber 2005 mindern. Erreicht werden wohl nur magere 11 Prozent[3]. Für die Differenz muss Deutschland so genannte EU-Emissionszuweisungen von „Übererfüllern“ kaufen, wahrscheinlich aus Osteuropa. Selbst bei den Erneuerbaren besteht ein Defizit: Das EU-Ziel eines Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch[4] von 18 Prozent wird Deutschland mit einer Verfehlung von rund 2 Prozent reißen.[5] Ökostrom ist eben nicht alles; regenerative Energien gehören auch in den Verkehrs- und Wärmebereich.

Vier Phasen der Energiewende

Trotz alledem: Mit einem Anteil Erneuerbarer Energien an der Bruttostromerzeugung von rund 36 Prozent im Jahr 2017 bestimmt Elektrizität, erzeugt aus Wind, Sonne oder Biomasse, immer stärker das Energiesystem. Mittlerweile kann Ökostrom nicht mehr einfach nur ins Stromnetzaufgenommen und verteilt werden, ohne die Fahrweise der Kohle- und Atomkraftwerke sowie die Netzinfrastruktur an die naturgemäß schwankende Einspeisung anzupassen. Experten sprechen deshalb ab einem Anteil regenerativer Energien von etwa einem Viertel an der Stromerzeugung von der zweiten Phase der Energiewende. In ihr müssen fossile und atomare Kraftwerkebei Starkwind oder mittags, wenn die Sonne am stärksten scheint, immer öfter und schneller herunter geregelt werden. Zu anderen Zeiten ist fast die volle Nachfrage zu bedienen, etwa an Winterabenden mit Windflaute.

Ab Phase drei gibt es nicht mehr genug fossile und regelbare Öko-Kraftwerke, um diese„dunklen Flauten“ zu überbrücken. Dagegen steht an sonnigen und windigen Tagen weit mehr Strom zur Verfügung als verbraucht werden kann. Spätestens dann – etwa ab einem Anteil von 60 bis 70 Prozent Erneuerbaren – muss in Saisonspeicher eingelagerter Ökostrom angezapft werden. Das ist in der zweiten Hälfte der 20er Jahre zu erwarten. In Phase vier übernehmen die Erneuerbaren nebst Infrastruktur vollends.

Konventionelle liefern kaum Flexibilität

In der jetzigen Phase zwei wächst der Bedarf an flexibler Fahrweise im konventionellen Kraftwerkspark enorm an. Tendenziellsinken damit die Einsatzstunden von Atom- und Kohlekraftwerken und folglich deren Rentabilität. Nur der seit Jahren steigende Stromexport (mittlerweile rund 10 Prozent der Erzeugung geht ins Ausland) verhindert, dass aus dem Ökostromboom tatsächlich mehr Klimaschutz erwächst. Gäbe es ihn nicht, müssten die ineffizientesten Kohlekraftwerke schon jetzt vom Netz. So aber können sie Europa mitschmutzigem Strom fluten. Das wird befördert durch das komplette Versagen des EU-Emissionshandelssystems (ETS) als klimapolitisches Regulativ.

Die durchlaufenden Kohlemeiler verhageln nicht nur die Klimabilanz, sie verstopfen gleichzeitig die Übertragungsnetze. Aber auch weil der Netzausbau im Zeitverzug ist werden regelmäßig Ökostromanlagen abgeregelt, um mit den Engpässen bei den Stromautobahnen umgehen zu können. Da ihre Betreiber entschädigt werden, kostet das Stromkunden zusätzlich Geld. Allein 2016 mussten sie 643 Mio. Euro zusätzlich berappen.

Obwohl der Ausfall mit knapp 2,3 Prozent[6] der gesamten geförderten Ökostromerzeugung bzw. 5,6 Prozent des produzierten Windstroms im Jahr 2016 (noch) überschaubar ist, wird hier tendenziell der Einspeisevorrang für Ökostrom unterlaufen[7]. Denn es gibt Hinweise dafür, dass Betreiber von Kohle- und Atomkraftwerke in solchen Situationen (mit viel regenerativer Erzeugung und wenig Verbrauch) ihre Meiler nicht wirklich bis zur technischen Grenze herunterregeln.[8] Aber selbst wenn sie die gesetzliche Abschalt-Hierarchie im Engpassmanagement einhalten würden – Ökostrom erst dann abschalten, wenn alle anderen dazu nicht mehr in der Lage sind –, kann das Abregeln[9] bei Kohle- und Atomkraftwerken aus technischen Gründen nur langsam und häufig nur im begrenzten Umfang geschehen („Mindesterzeugung“). Insbesondere Braunkohlekraftwerke wurden eben nicht dafür gebaut, der schwankenden Einspeisung von Wind- und Sonnenkraftwerken zu folgen.

Die fehlende Flexibilität führt in diesen Zeiten nicht nur zu Netzengpässen. Manchmal produziert sie auch negative Strompreise an der European Power Exchange in Paris. Das passierte 2016 in Deutschland an 97 Stunden. Auch am frühen Neujahrsmorgen diesen Jahres, als der Wind stark blies, aber alle Welt noch verkatert und stromsparend im Bett lag, sank der Preis auf minus 76 Euro pro Megawattstunde. Für die Abnahme von Strom wird in dieser Zeit an der Großhandelsbörse gezahlt, statt kassiert. Diese Verkehrung ist für Betreiber von Großkraftwerken vielfach billiger als die Meiler herunter zu dimmen. Denn sie müssen sie später, wenn die Nachfrage ansteigt oder es dunkel wird und der Solarstrom aussteigt, aufwändig wieder hochfahren. Währenddessen könnten sie vielleicht sogar ein gutes Geschäft verpassen.

Aus diesen Gründen bestand die regenerative Vollversorgung am Neujahrsmorgen nur rechnerisch. Real wurde in den Stunden zusätzlich ein Volumen an Kohle- und Atomstrom produziert, das ein Viertel des Inlandsverbrauchs ausmachte. Entsprechend viel Graustrom verschoben die Erzeuger ins Ausland. Auch wenn einzuräumen ist, dass ein Teil der fossilen Kraftwerke gegenwärtig noch unverzichtbare Systemdienstleistungen[10] erbringen, etwa Frequenzhaltung sowie Blind- und Kurzschlussleistung, der Kohle-Sockel also hätte nicht komplett abgeschaltet werden können: Dreckiger deutscher Überflussstrom verdrängt regelmäßig, insbesondere bei niedrigen Großhandelspreisen, emissionsärmere Kraftwerke, auch im Ausland. Vergleichsweise saubere Gasturbinen etwa stehen dann still. Die Bundesrepublik exportiert so ihr Klimaschutzversagen.

Irrwitziger Weise verlieren nach der letzten EEG-Novelle größere Ökostromanlagen für jene Zeit ihre Förderung, in der negative Strompreise sechs Stunden oder länger auftreten[11]. Die Windkraftbetreiber sollen so dazu angehalten werden, ihre Anlagen von sich aus abzuregeln. Sanktioniert werden mit diesem Mechanismus die Zukunftsenergien statt die ursächlich unflexible Erzeugung der gestrigen Energiewirtschaft. Im letzten Jahr geschah das hierzulande an 54 Stunden.[12] Grünstromanlagen werden im Übrigen auch ohne diese Regel abgeschaltet, wenn die negativen Preise einen höheren Betrag haben als die Förderung, ansonsten verbrennen sie Geld. Wird nicht endlich der Kohleausstieg angegangen, werden sich in diesem System solche absurden Auswüchse noch verschärfen.

Kohle-Abschaltplan und CO2-Preise

Bei den Themen Kohleausstieg und Dekarbonisierung der Industrie verließ sich die Bundesregiereng bislang aufs Europäische Emissionshandelssystems (ETS). Doch das ist gescheitert. Unter anderem, weil zusätzlich zu den Emissionsrechten dieser Handelsperiode (2013 bis 2020) noch gewaltige Mengen an überschüssigen Zertifikaten aus der längst vergangenen Periode 2008 bis 2012 im Umlauf sind. Letztere machen mit etwa 2 Mrd. Zertifikaten (je eine Tonne CO2-Äquivalent) mehr als ein gesamtes„normales“ EU-Jahresbudgets an ETS-Berechtigungen aus. Die ungenutzten Emissionsrechte kamen zu zwei Dritteln aus obskuren Klimaschutzprojekten im Ausland, waren aber auch Folge einer Überzuteilung an die Industrie sowie der Wirtschaftskrise 2008/2009. Im Ergebnis liegt der CO2-Preis seit Jahren im Keller. Selbst die eben in Brüssel verabschiedete ETS-Reform hat ihn lediglich von rund 5 Euro je Tonne auf rund 13 Euro heben können. Tatsächlich wären 25 bis 30 Euro nötig, damit das System beginnt, relevant in Richtung CO2-Minderung zu steuern[13]. Doch die Knappheit an Zertifikaten, die dafür notwendig wäre, ist auch beim neuen Design erst ab der zweiten Hälfte der 20er Jahre zu erwarten – wenn es gut läuft.

Sollten Linke im Kampf gegen die Erderwärmung nun marktnahe Instrumente endgültig aus ihrem Tornister verbannen? Die Antwort lautet „Jain“.

Ob man will oder nicht, das europäische ETS wird absehbar weiter existieren. Parallel lassen sich aber nationale bzw. regionale Alternativen einführen. Dazu gehören ganz oben nationale Abschaltpläne für Kohlekraftwerke, die die Meiler schrittweise – am Stand des Ausbaus der Erneuerbaren und der Speichermöglichleiten orientiert – vom Netz nehmen. Das sollte zügig und sozialpolitisch begleitet geschehen. Spätestens gegen 2030/2035 muss Schluss sein mit der Kohleverstromung. Allerdings ist gleichzeitig zu verhindern, dass die jeweils verbliebenen Kohleblöcke selbst dann Volllast weiterlaufen, wenn Wind und Sonne Stromüberschüsse liefern. Instrumente, um das auszuschließen, wären etwa eine gesetzliche Begrenzung der jährlichen Volllaststunden oder der Klimabeitrag, wie er einst unter Wirtschaftsminister Gabriel angedacht war, aber am Widerstand der Kohleländer scheiterte.

Das erfolgversprechendste Instrument dafür ist derzeit jedoch der CO2-Mindestpreis. Das Öko-Institut hat dafür kürzlich im Auftrag der Umweltstiftung WWF einen konkreten Vorschlag[14] vorgelegt. Er knüpft unter anderem an eine deutsch-französische Parlaments-Initiative an, die ebenfalls einen CO2-Preis fordert. Schwarz-Rot hat das im Koalitionsvertrag sogar aufgegriffen. Ein CO2-Bepreisungssystem allein für Deutschland lehnen Union und SPD zwar ab. Ziel sei aber eins, „das nach Möglichkeit global ausgerichtet ist, jedenfalls aber die G20-Staaten umfasst“.

Dem Klima-/Energie-Chef des Öko-Instituts, Felix Matthes, schwebt wiederum ein regionales System vor, in dem die Bundesrepublik und einige Nachbarstaaten des Stromverbunds mitmachen. Das „Momentum“ dafür sei günstig, auch weil neben Frankreich die Niederlande ähnliche Pläne verfolgten. In Großbritannien drückt ein CO2-Mindestpreis bereits seit einigen Jahren erfolgreich die letzte Kohle aus dem Markt.

Wie kann so etwas in Deutschland funktionieren? Kurz gesagt würde eine Steuer erhoben je produzierter Kilowattstunde, die sich nach dem CO2-Gehalt der Stromproduktion richtet. Je Tonne CO2 wären beispielsweise 25 Euro fällig. Da Braunkohlekraftwerke je Stromeinheit fast 50 Prozent mehr des Klimagases emittieren als Steinkohlemeiler, und diese wiederum doppelt so viel wie Gasturbinen, würde folgendes geschehen: Emissionsstarke Kraftwerken könnten ihre Elektrizität nur bei hoher Stromnachfrage bzw. wetterbedingtem Mangel an Ökostrom verkaufen. Im umgekehrten Fall werden sie runterregeln oder abschalten, ansonsten verfeuern sie Geld.

Der CO2-Mindestpreis fungiert de facto als Fehlerkorrektur für das missratene ETS. Als Steuer würde die Differenz zum ETS-Zertifikatspreis fällig werden. Stiege letzterer irgendwann einmal Ende des nächsten Jahrzehnts auf 25 Euro je Tonne CO2, so wäre bei einem regionalen Mindestpreis von 25 Euro also nichts abzuführen – momentan aber eben 12 Euro, weil ein Zertifikat zurzeit nur 13 Euro kostet. Der Mindestpreis müsste allerding sehr hoch sein, um allein mit ihm auch modernere Braunkohle- und Steinkohlekraftwerke „einzufangen“. Deshalb setzen nicht nur WWF und Öko-Institut auf eine Kombination mit gesetzlichen Abschaltplänen für Kohlemeiler. Auch die LINKE fordert seit Jahren ähnliches in ihren Anträgen für ein Kohleausstiegsgesetz.[15] Das Öko-Institut hat nun ein effizientes Verhältnis zwischen beiden Strategien berechnet. So müssten beispielsweise bei 25 Euro je Tonne CO2 noch zusätzlich 7 Gigawatt Braunkohle vom Netz, um die Klimaziele bis 2020 zu erfüllen. Danach würde es in diesem Mix bis nach 2030 weiter gehen, dynamisch steigende CO2-Mindestpreise wirkten im Verbund mit gesetzlichen Stilllegungen. Letztere würden Planbarkeit für Unternehmen und Regionen bedeuten, erstere dafür sorgen, dass nicht dauerhaft mehr Strom produziert wird als Deutschland verbraucht.

Der Mix ist auch effizient. Er spart deutlich Kosten gegenüber einer reinen Stilllegungs- oder einer reinen CO2-Preisstrategie. Nebenbei blieben etliche Kohlejobs länger erhalten als bei Stilllegungen als einzigem Mittel. Denn letztere würden für den gleichen Klimaschutz zeitnah mehr Totalabschaltungen erfordern. Aus dem System würden überdies Steuereinnahmen sprudeln, die zur sozialen Absicherungen der Energiewende verwendet werden könnten. Die Abschaffung der Stromsteuer, wie sie LINKE, Grüne und andere fordern, könnte ebenfalls jene Zusatzkosten mehr als kompensieren, die für Endkunden entstünden.

Einstieg in den Ausstieg wichtiger als Enddatum

DIE LINKE Bundestagsfraktion will als ersten Schritt die ältesten zwanzig Braunkohlemeiler bis 2020 abschalten, was 8,4 Gigawatt Erzeugungskapazität ausmacht[16]. Das ist möglich ohne Gefährdung der Versorgung- oder Systemsicherheit, dies bestätigten im Kern selbst Bundesnetzagentur und BMWi in einem Schreiben[17] anlässlich der Jamaika-Verhandlungen. In Verbindung mit einem CO2-Mindestpreis ließe sich so die erwartete Klimaschutzlücke bis 2020 von rund 100 Mio. t CO2 Großteils schließen. Würden parallel ernsthafte Anstrengungen in den Bereichen Verkehr und Wärme unternommen, wäre das 40-Prozent-Ziel sicher zu erreichen.

Nach Vorstellung der LINKEN soll der Kohleausstieg spätestens 2035 abgeschlossen sein. Über das Enddatum lässt sich diskutieren, nicht aber darüber, dass es aus Klimaschutzsicht momentan das vordringliche Ziel sein muss, den Einstieg in den Kohleausstieg endlich zu beginnen. Schließlich steht den Staaten weltweit nur noch ein begrenztes CO2-Budget bis 2050 zur Verfügung, will sie den Anstieg der Erdmitteltemperatur auf ein erträgliches Maß begrenzen. Jedes Jahr, in dem relevante CO2-Minderungen verschleppt werden, provoziert umso radikalerer Schritte in der Zukunft. Die Folgen wären härter und teurer als früher Klimaschutz.

Diesen Mechanismus bekommt Deutschland bereits jetzt zu spüren wegen der Versäumnisse von gestern: Der Klimaschutzplan 2050 (KSP 2050) der Bundesregierung sieht eine CO2-Minderung des Energiesektors auf rund 180 Mio. Tonnen CO2 im Jahr 2030 vor. Obwohl dieses Ziel für einen 1,5-bis-2-Grad-Korridor zu schwach ist, müsste selbst dafür das durchschnittliche jährliche Tempo der CO2-Einsparung im Vergleich zum Zeitraum 1990 bis 2016 vervierfacht (!) werden. Gleichwohl geht Schwarz-Rot jeder Formulierung nach einem längst überfälligen Einstieg in den Kohleausstieg aus dem Weg – selbst im Koalitionsvertrag bei der Formulierung des Arbeitsauftrags jener Kommission, die die wesentlichen Vorentscheidungen zum Kohleausstieg treffen soll (siehe unten).

Halbscharf: Klimaschutzplan 2050

Der Klimaschutzplan 2050 (KSP 2050) wurde vom Bundeskabinett im November 2016 (siehe Übersicht 1) verabschiedet, also in der letzten Legislaturperiode.

Übers. 1: Sektorziele des Klimaschutzplans 2050

Tabelle siehe PDF!

Quelle: Grunddaten aus KSP 2050, Antwort des BMU auf Anfrage, eigene Berechnungen. Zu beachten: 1990 bis 2016 = 26 Jahre; 2016 bis 2030 = 14 Jahre.

Positiv ist, dass es mit ihm zum ersten Mal in Deutschland Minderungsziele für die einzelnen Sektoren gibt. Diese haben einen Zielhorizont bis 2030. Neben der Energiewirtschaft sind die Industrie, Gebäude oder Verkehr genauso betroffen wie die Landwirtschaft. Die Minderungsziele sind zwar gemessen am UN-Klimaschutzübereinkommen von Paris unzureichend, aber angesichts der bisherigen Entwicklung hierzulande dennoch ambitioniert (wenn auch ohne Gesetzeskraft). Ihre Erfüllung kann politisch von den einzelnen Ressorts eingefordert werden. Sie können sich somit nicht mehr hinter dem BMU, dem BMWi oder dem Kanzleramt verstecken. Das ist die neue Qualität. Ansonsten wurde der Plan während der Ressortabstimmungen mehrfach aufgeweicht in ökologischer wie sozialer Hinsicht.[18] Das ist die übliche Qualität.

In den kommenden Monaten bis zur Sommerpause müssen die betroffenen Ministerien Maßnahmepläne zur Umsetzung des KSP 2050 erarbeiten und an das BMU liefern. Anschließend folgen die Abstimmungen mit Verbänden und unter den Ressorts. Das Ganze soll in diesem Jahr so weit vorangetrieben werden, dass 2019 nur noch die Gesetzgebung stattfindet. Voraussichtlich zunächst mit einem Klimaschutzgesetz, anschließend mit Novellen klimarelevanter Gesetze und Verordnungen in den einzelnen Ressorts. Dazugehören wird eine gesetzliche Regelung über das Enddatum des Kohleausstiegs und dessen Verlauf – unter Einbeziehung der noch einzusetzenden „Kohle-Kommission“, die bereits Ende 2018 erste Ergebnisse liefern soll. Den Zeitplan schätzte ein Beamter des BMU kürzlich gegenüber Industrievertretern als „sehr, sehr, sehr ambitioniert“ ein.

Obgleich die Sektorziele – sollen sie erreicht werden – gravierende Strukturveränderungen in der Wirtschaft erfordern, ist deren Instrumentierung viel zu schwach. In letzter Minute gestrichen wurden zudem seinerzeit für den Klimaschutz zentrale Passagen, u.a.:

- der Satz „Kohle muss somit schon deutlich vor 2050 beendet werden“

- die Formulierung, dass es keine neuen Tagebaue und keine Tagebauerweiterungen mehr geben soll (insb. auf Druck der Braunkohleländer rausgeflogen);

- die Passage, nach der sich Deutschland für einen CO2-Mindestpreis beim Europäischen Emissionshandelssystem einsetzt (dito);

- Passagen, die zu einer sozialen Absicherung der Energiewende im Gebäudebereich hätten führen können (auf Druck des Finanzministeriums).

Der zeitnahe Beginn des Kohleausstiegs ist dennoch für die Bundesregierung unausweichlich, will sie das Sektorziel für die Energiewirtschaft bis 2030 erreichen. Aktuell wird er allerdings erneut verschleppt. Im Koalitionsvertrag wurde er weder terminiert noch untersetzt, dafür aber um mindestens zwei Jahre verschoben, u.a. weil zunächst die genannte Kommission über den Kohleausstieg beraten soll. Dies hat im Übrigen unmittelbar zur Folge, dass eine entschädigungslose Abschaltung älterer Anlagen bis 2020 nicht möglich sein wird. Denn nach Einschätzung von Juristen im Auftrag von „Agora Energiewende“ hätte dies einen Entscheidungs-Vorlauf von mindestens zwei Jahren zur Voraussetzung.

Kommission für den Kohleausstieg

Im Koalitionsvertrag heißt die Kohle-Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ und soll unter Federführung des BMWi arbeiten. Begriffe wie „Kohleausstieg“ oder nur „Energiewende“ im Titel wurden tunlichst vermieden. Doch genau das wird ihr Hauptauftrag sein. In der Kommission sollen unterschiedliche Akteure aus Politik, Wirtschaft, Umweltverbänden, Gewerkschaften sowie betroffenen Ländern und Regionen einbezogen sein. Beginnen mit der Arbeit soll sie noch vor dem Sommer, bis Jahresende 2018 soll sie erste Ergebnisse vorlegen, welche 2019 in ein Klimaschutzgesetz einfließen sollen. Da aber bei Redaktionsschluss noch nicht einmal die Zusammensetzung des Gremiums klar war, müsste es unter einem unrealistischen Hochdruck arbeiten, um rechtzeitig zu liefern. Ein Scheitern ist so vorprogrammiert – entweder bei der Erfüllung des Arbeitsauftrags oder im Liefertermin.

Laut Bundeswirtschaftsminister Altmaier soll die Kommission nach dem Vorbild der damaligen Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) aufgesetzt werden. In dieser Kommission waren alle Parteien vertreten, die seinerzeit Fraktionen im Deutschen Bundestag hatten – außer DIE LINKE.

Eine Entscheidung über den Einstieg in den Kohleausstieg steht bislang nicht zur Debatte. Im Koalitionsvertrag ist bezüglich des Kommissionsauftrags nur von einer Entscheidung über das Enddatum der Kohleverstromung die Rede, von einer Entscheidung über den Beginn aber nicht. Der Beginn des Ausstiegs könnte demnach auch den Konzernen überlassen oder gar bis nach der nächsten Bundestagswahl oder dem Abschluss des Atomausstiegs (2022) verschoben werden. Allerdings soll die Kommission laut Koalitionsvertrag auch Entscheidungen über die wesentlichen energiepolitischen Weichenstellungen bis 2030 vorbereiten, wobei die KSP-Ziele 2030 „sicher erreicht“ werden sollen. Der Aufbau eines Verschiebebahnhofs müsste in dieser Debatte eigentlich schnell auffliegen.

Kommt der Kohleausstieg, muss er sozial begleitet werden. Auch das wird ein wesentliches Kommissionsthema sein. Hier fordert die LINKE Bundestagsfraktion einen Strukturwandelfonds des Bundes von mindestens 400 Mio. Euro jährlich für die Reviere. Nach dem Koalitionsvertrag ist ein solcher Fonds in vergleichbarer Höhe geplant – wenigstens ein Positivum in dem Papier.

Bürgerenergiewende vorantreiben und schützen

Angesichts des Klimawandels muss der Ausbau der Erneuerbaren weiter vorangetrieben werden. Dafür ist das Tempo des Ökostromausbaus gegenüber den Planungen der Bundesregierung zu erhöhen. Die von Union und SPD im Koalitionsvertrag vorgesehenen Sonderausschreibungen (deren gesetzliche Umsetzung permanent verschleppt wird) reichen dafür nicht aus. Hier fordert beispielsweise DIE LINKE einen Mechanismus, der eine Realisierung von insgesamt jährlich 5 bis 6 Gigawatt Wind ermöglicht[19], ähnliches wollen die Grünen.

Darüber hinaus muss verhindert werden, dass der bürgerschaftliche Charakter der Energiewende verloren geht. Genau der ist zumindest im Windbereich in Gefahr, wo die Koalition mit den Novellen zum EEG 2014 und EEG 2017 an Stelle der garantierten Einspeisevergütung neue Verfahren gesetzt hat. Marktprämie und Ausschreibungszwang benachteiligen aber Energiegenossenschaften und andere Formen der Bürgerenergie. Weil dies auch der Bundesregierung schwante, kreierte sie unter dem Slogan „Akteursvielfalt erhalten“ Ausnahmetatbestände für Bürgerenergien. Genau diese wurden aber von geschickten Großprojektierern missbraucht. Und zwar so gründlich, dass am Ende der Ausschreibungsrunden des letzten Jahres formell fast alle Zuschläge an Bürgerenergien gingen, praktisch aber kaum welche. Mittels Strohmannsystem siegten vielmehr solvente Großunternehmer. Die erhielten damit auch noch jene Vorzugskonditionen, die eigentlich für bürgerschaftliches Engagement gedacht waren. Teile der Opposition fordern nun, dies müsse ein Ende haben. Nach LINKEN und Grünen soll die Bürgerenergie neu und missbrauchsfest definiert werden. Bürgerenergieprojekte sollen bis zu einer Größe von 18 Megawatt von Ausschreibungen ausgenommen und stattdessen mit einer staatlich festgelegten Einspeiseprämie vergütet werden. Ob sich die Bundesregierung darauf einlassen wird, bleibt offen.

Und was wird aus den Konzernen?

Auch die großen Energiekonzerne bzw. deren Töchter kamen bei den Ausschreibungen nicht zum Zuge. Sie hatten die Energiewende ohnehin bekämpft und teils auch nur verschlafen. Im Ergebnis haben sie zu lange an alten Geschäftsmodellen festgehalten; zeitweise verloren sie bis zu 80 Prozent ihres Börsenwerts. Erst vor knapp zwei Jahren zogen RWE und E.on wegen schrumpfender Margen tiefer gehende Konsequenzen – wenn auch halbherzig. Es erfolgte bei beiden Konzernen eine Abtrennung jeweils einer Tochter, um die Geschäftsfelder der klassischen Erzeugung von jenen der Zukunftsenergien und -dienstleistungen abzutrennen.

Bei RWE wurde die Tochter Innogy für die grünen Energien und Dienstleistungen gegründet und mit einem enormen PR-Zug als stylischer Ökostromanbieter eingeführt. Die Abtrennung sollte bei Innogy auch für eine neue Unternehmenskultur und Kunden-Glaubwürdigkeit sorgen. Beim Mutterkonzern[20] (mit dem ohnehin kaum rettbaren Dreck-Image) verblieb das schmutzige Altgeschäft – Kohle, Atom und Gas – sowie der Großhandel mit Strom.

E.on vollzog das Splitting genau anders herum. Beim Mutterkonzern E.on verblieb im Wesentlichen die Zukunft – erneuerbare Energien, Gasspeicher, Netze und Kundenanwendungen. Allerdings wurden hier auch die abzuwickelnden AKW angegliedert. Im Gegenzug wurde die Tochter Uniper zur „Bad Bank“ mit dem traditionellen Energiegeschäft, bestehend aus der konventionellen Erzeugung (Kohle, Gas und Öl) und dem dazugehörigen globalen Energiehandel. Das neue Unternehmen ging dann an die Börse. E.on verkaufte Anfang des Jahres seinen verbliebenen Anteil[21] an Uniper an den finnischen Versorger Fortun.

RWE und E.on haben am 12. März 2018 vereinbart, sich jeweils auf spezielle Geschäftsfelder konzentrieren zu wollen. Zu diesem Zweck soll nun als wichtigste Neuordnungsaktivität – so seltsam es zu nächst klingt – das einzige Unternehmen zerschlagen werden, das bei den beiden klar als Ökostromanbieter und -dienstleister ausgerichtet war: Die RWE-Tochter Innogy. Der Grund: Die Geschäftsfeld-Konzentration, die RWE und E.on planen, verläuft konzernübergreifend, wobei alte Wertschöpfungsketten getrennt werden. Die Schnitte gehen nicht entlang „alter“ und „neuer“ Energie. Es wird nun aufgeteilt nach Erzeugung auf der einen Seite (künftig RWE) und Netzbetrieb und Kundenanwendungen auf der anderen Seite (künftig E.on). Es geht bei dem Deal offensichtlich nicht um eine klarere und zukunftsfähige energiepolitische Ausrichtung, sondern vor allem um mehr Effizienz durch Spezialisierung. E.on und RWE haben sich darauf geeinigt, dass E.on das Netzgeschäft (Verteilnetze) der RWE-Tochter Innogy übernimmt. Im Gegenzug erhält RWE die Ökostromanlagen von E.on (und die der eigenen Tochter Innogy), die E.on-Gasspeicher sowie einen Anteil von 17 Prozent an E.on. RWE soll dafür 1,5 Milliarden Euro zahlen.

Unter dem Strich werden wir künftig also einen RWE-Konzern haben, der streng auf die Erzeugung von Strom und Wärme aus Kohle, Gas und Erneuerbaren fokussiert ist. Innerhalb dieses Rahmens soll RWE auch zum drittgrößten Ökostromanbieter Europas aufsteigen. E.on wiederum wird sich auf den Netzbetrieb im Verteilnetzbereich sowie auf Kundenanwendungen und Energiedienstleistungen konzentrieren und selbst kaum mehr Strom produzieren. Laut Presseberichten wird E.on dann nicht nur zum größten Verteilnetzbetreiber Deutschlands. Das Unternehmen wird europaweit auch 50 Mio. Kunden mit (eingekauftem) Strom beliefern.

Was der Deal für die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen bedeutet, lässt sich schwer abschätzen. Aus Sicht der Gewerkschaften, die ihn – im Gegensatz zu den betroffenen Betriebsräten – eher positiv bewerteten, verspricht die Neuordnung im Falle RWE wenigstens eine Zukunft nach dem Kohleausstieg. Beobachter machen aber darauf aufmerksam, dass sich RWE nun aber allein auf jene Bereiche konzentriert, die ein vergleichsweise hohes Preisrisiko beinhalten. Die Erträge der Stromerzeugung sind stark von den Großhandelspreisen abhängig, welche stark schwanken. E.on kann dagegen mit dem von RWE übernommenen Netzgeschäft jenen Teil vom Energiegeschäft vergrößern, der sichere Renditen verspricht. Der Netzbereich ist staatlich reguliert, hier werden Garantierenditen eingepreist.

Aus Sicht der Verbraucher dürften all jene Gefahren lauern, die gemeinhin mit stärkerer wirtschaftlicher Konzentration einhergehen. So könnte im Falle RWE strategisches Bieten bei Ökostromausschreibungen befürchtet werden, was Bürgerenergie zu schaffen machen würde. Auch E.on als neuer Netzkönig wird sicher nicht nur Effizienzpotentiale zu Tage fördern, sondern auch erstarkende Marktmacht. Eine neue Macht übrigens auch gegenüber der regulierenden Bundesnetzagentur. Etwa bei künftigen Verhandlungen um gestattete Rendite-Zinssätze oder die Zuordnung von Kosten in die Netzentgelte.

Mehr Konzentration und Effizienz kosten zunächst aber Geld und Beschäftigung. Informell wird von 5.000 Beschäftigten gesprochen, die allein bei RWE/Innogy wegfallen könnten (von momentan 70.000). „Die Ankündigung von E.on SE und RWE AG, die Innogy SE zu zerschlagen, hat die gesamte Belegschaft erschüttert und zutiefst verunsichert“, brachten die Betriebsräte dann auch in einem gemeinsamen Rundschreiben an die Mitarbeiter die Stimmungslage auf den Punkt. Die Konzerne haben die Energiewende verpennt, und die Beschäftigten müssen das nun ausbaden.

[1] http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/klimawandel-deutschland-hinkt-seinem-klimaziel-hinterher-1.3702329

[2] Jenseits von Energiewirtschaft und Industrie, also private Haushalte, Verkehr, Landwirtschaft sowie Handel, Gewerbe und Dienstleistungen

[3] http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/009/1900923.pdf

[4] Umfasst Strom, Wärme, Mobilität.

[5] https://www.bee-ev.de/fileadmin/Publikationen/Positionspapiere_Stellungnahmen/BEE/BEE-Prognose_EU-Ziel_Anteil_Erneuerbarer_Energien_bis_2020_Sep2017.pdf^

[6] https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemeines/Bundesnetzagentur/Publikationen/Berichte/2017/Monitoringbericht_2017.pdf?__blob=publicationFile&v=4

[7] Siehe auch den Beitrag Franz Garnreiter in dieser Ausgabe.

[8] https://www.energybrainpool.com/fileadmin/download/Studien/Studie_2016-05-30_Energy_Brainpool_Kurzanalyse_Stromerzeugung_bei_EE-Abregelung_Greenpeace.pdf

[9] Welches von den Übertragungsnetzbetreibern angewiesenen wird.

[10] Diese Aufgaben übernehmen zunehmend neue Generationen von Ökostromanlagen und Batteriespeichern.

[11] Rückwirkend von der ersten Minute der negativen Preise, „6-Stunden-Regel“ nach § 51 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017).

[12] https://www.next-kraftwerke.de/wissen/direktvermarktung/6-stunden-regel

[13] Ab dann würden am Strommarkt alte Braunkohlekraftwerke durch deutlich emissionsärmere neue Gaskraftwerke verdrängt. Der genaue Wechselpreis ist abhängig von Brennstoffpreisen und Kraftwerkseffizienz.

[14] http://www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen-PDF/WWF_Studie_Kohleausstieg_CO2_ Mindestpreise.pdf

[15] Z.B. http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/081/1808131.pdf

[16] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/008/1900830.pdf

[17] https://twitter.com/jdoeschner/status/930867020341661705

[18] Siehe den Beitrag von Franz Garnreiter in diesem Heft.

[19] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/008/1900830.pdf

[20] RWE hält 76 Prozent an Innogy.

[21] 47 Prozent, Rest institutionelle Anleger und privater Streubesitz.