Editorial

Juni 2026

Bei den zurückliegenden Landtags- und Kommunalwahlen hat sich der politische Rechtstrend in der Berliner Republik weiter fortgesetzt. Wie ist dieser Entwicklung beizukommen? Wie ist sie theoretisch-kategorial zu fassen, in welchem Ver-
hältnis stehen historischer Faschismus und die heutige internationale Rechtsentwicklung?
Der Faschismusbegriff stand in der bundesrepublikanischen Debatte über Jahrzehnte unter Ideologieverdacht. Wer ihn nutzte und dabei nicht an die »Phänomenologie« eines Ernst Nolte anknüpfte, gab sich als Anhänger materialistischer, womöglich sogar marxistischer Analyseansätze zu erkennen, was bis in die 1990er Jahre im akademischen Bereich noch schwere Nachteile mit sich brachte.